besteht. Eine entsprechende Forschungskapazität ist an den österreichischen Universitäten praktisch nicht vorhanden.
Ich weise darauf hin, dass ich im Rahmen der Auftrags- und Sicherheitsforschung meines Ressorts in den letzten Jahren eine Reihe von Studien auf dem Gebiet der ökologischen Sicherheitsforschung, der Toxikologie und Allergologie, sowie auf anderen Gebieten durchgeführt habe. Ein wichtiger Teil dieser Studien wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergeben und betreut.
Ich habe auch die Einrichtung eines Forschungsbeirates zum Thema „Risikoforschung und Nutzenanalyse in der grünen Gentechnik“ in Auftrag gegeben. Eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet dafür das Bundesministeriengesetz, und die finanzielle Ausstattung eines entsprechenden Forschungsbeirates ist sicherlich im Rahmen der Budgetverhandlungen und durch die Zusammenarbeit der einschlägigen Ressorts sicherzustellen. Das ist eine Aufgabe, der ich mich auch sehr ernsthaft widme.
Die Errichtung eines interdisziplinären Forschungsgremiums wird immer notwendiger, da aufgrund der europäischen Gesetzeslage Nationalstaaten nicht mehr die Möglichkeit haben werden, einseitige Verbote zu erlassen. Zurzeit sind 26 GVO-Konstrukte für die Anwendung in Lebens- und Futtermittel zugelassen. Weitere 42 Konstrukte warten auf Zulassung.
Wir haben zukünftig qualitativ hochwertige Argumente in das Zulassungsverfahren einzubringen, um so europaweite Verbote erlangen zu können. Dazu brauchen wir diese Forschungsorganisationen und dazu brauchen wir vermehrt – das möchte ich schon immer wieder auch bei diesem kleinen Thema, das für uns in Österreich und auch in Europa ein immer wichtigeres wird, haben – die Diskussion auch mit der Zulassungsbehörde, der EFSA.
Durch das interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsteam sollte es möglich sein, die entsprechenden Fragestellungen auszuarbeiten und mittelfristig auch fundierte Argumente, die der Prüfung der EFSA standhalten, zu erhalten.
Zur Erlassung einer Verbotsverordnung zu MON863 kann ich anmerken, dass ich im Sinne des Vorsorgeprinzips bereit bin, aufgrund der für mich unzureichenden Datenlage zu diesem Konstrukt auch ein befristetes Importverbot zu verfügen.
Im Hinblick auf die erforderliche wissenschaftliche Begründung zur Notifikation dieser Verordnung an die Europäische Kommission habe ich inzwischen auch eine weitere Studie zum Dossier MON863 vergeben; deren Ergebnisse werden von mir noch in diesen Tagen erwartet.
Auf Ebene der Europäischen Union haben wir sowohl auf fachlicher Ebene in den einschlägigen Gremien als auch gemeinsam mit Italien bei den Umwelträten im Juni und Dezember 2007 auf die für uns nicht ausreichende Sicherheitsbewertung von MON863 durch die EFSA hingewiesen. Ich möchte schon betonen, dass in diesen Einzelfragen immer mehrere Mitgliedstaaten dabei sind, uns zu unterstützen.
Hinsichtlich des Verbotes der verschiedenen Rapslinien ist festzuhalten, dass ich – ähnlich wie im Fall der bereits von meiner Amtsvorgängerin Maria Rauch-Kallat im Jahr 2006 verbotenen Rapslinie GT73 – auch für die gegenständlichen Rapslinien ein Verbot in Vorbereitung habe.
Abschließend vier Punkte: Die Aufhebung der Importverbote wird aufgrund des freiwilligen Verzichts auf GVO-Produkte der Futter- und Lebensmittelindustrie keine Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher haben.
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