Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 177

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

le.) Wir müssen in diesem Bereich die Forschung forcieren, um das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt auszuschließen. (Beifall des Abg. Schalle sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.18.06

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete des Hohen Hauses! Werte Zuhöre­rinnen und Zuhörer auf der Besuchergalerie! Die Europäische Kommission hat gestern die Aufhebung der Importverbote Österreichs für MON810 beziehungsweise T25 als Lebensmittel oder Futtermittel beschlossen.

Trotz der für mich sehr enttäuschenden Entscheidung – wir müssen das schon sagen, obwohl wir gewisse Dinge vorhergesehen haben – haben wir gerade in den letzten Wochen und Monaten doch gehofft, dass uns diese gesamteuropäische Tendenz un­terstützt und hilft, aber trotz der eben, wie schon gesagt, sehr enttäuschenden Ent­scheidung hinsichtlich unserer Importverbote ist es zu begrüßen – und darauf möchte ich schon hier hinweisen –, dass nun auch vonseiten der Europäischen Kommission offenbar mehr Sensibilität im Bereich der GVO-Zulassung an den Tag gelegt wird. Die Kommission hat sich erstmalig in der Gesamtsituation auch für die Rückweisung von drei anderen Anträgen an die EFSA ausgesprochen, um diese erneut zu überprüfen und offensichtlich genau dieser Intention Rechnung zu tragen.

Das ist natürlich noch nichts, worüber wir uns freuen dürfen, aber das ist ein winziger Schritt, wo wir sehen, dass zumindest der stete Tropfen, den wir nicht aufhören dürfen, tropfen zu lassen, auch manchmal den Stein höhlt.

Ich habe schon gesagt: Die Entscheidung für diese Aufhebung ist für mich nicht über­raschend gekommen, da seit dem Herbst 2007 – und wir haben das ja in vielen Ge­sprächen auch immer wieder erörtert – bereits die einjährige Übergangsfrist des WTO-Panels abgelaufen war und vonseiten der Europäischen Kommission keine Unterstüt­zung für ein Berufungsverfahren ausgesprochen wurde.

Wir haben daher bereits im November 2007 mit Vertretern der Sozialpartner, den ein­schlägigen Bundesministerien und auch den NGOs Überlegungen zur weiteren Vor­gangsweise angestellt. Ich denke, wesentliche Erfolge sind uns gelungen im Bereich der Aufrechterhaltung der Wahlfreiheit für die Österreicherinnen und Österreicher.

Aufgrund des freiwilligen generellen Verzichtes des Lebensmittelhandels auf GVO-Pro­dukte sowie der freiwilligen Sistierung des MON810 und T25 durch die Futtermittelin­dustrie sind die Erwartungen der Verbraucherschaft letztendlich weiterhin voll erfüllt. Produkte aus der biologischen Landwirtschaft sowie jene Produkte, die mit dem Güte­zeichen der ARGE Gentechnik-frei ausgestattet sind, beziehen sich auf die von mir er­lassenen Vorschriften zur gentechnikfreien Produktionsweise der Codex-Kommission, die nun ebenfalls überarbeitet wurden und seit Anfang Mai in Kraft sind.

Im Zuge der Diskussionen im Herbst wurde uns auch vonseiten der Kommission sig­nalisiert, dass die Importverbote zum Zwecke des Anbaus weiterhin aufrecht bleiben können. Durch das Zusammenwirken zwischen der nun von mir zu erlassenden Ver­ordnung über ein Importverbot zum Zwecke des Anbaus und den von den Bundeslän­dern erlassenen Vorsorgegesetzen ist der Anbau von MON812 und T25 auch weiterhin de facto unmöglich.

Ich verkenne aber nicht, das möchte ich betonen, dass auf dem Gebiet der ökologi­schen Sicherheits- und Risikoforschung in Österreich noch großer Handlungsbedarf


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite