Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 182

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Es gibt auch eine verschärfte Regelung betreffend das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss. Alkohol am Steuer darf auch in der Schifffahrt kein Kavaliersdelikt sein und muss angemessene Strafen nach sich ziehen.

Geschätzte Damen und Herren, es ist nun einmal in Österreich generell verboten, ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb zu nehmen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, hier gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, und bin froh, dass diese mit dem vorliegenden Gesetz nun geschaffen werden.

Dass es mit dem vorliegenden Gesetz auch gelingt, Bürgerinteressen umzusetzen, freut mich ganz besonders. Waterbikes stellen ein Lärmproblem für Anrainer dar. Gera­de diese sind in Erholungsgebieten an der Donau eine besondere Belastung. Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch dieses Problem einer Lösung zugeführt.

Alles in allem ist dieses Gesetz eine runde Sache. Und es ist der Frau Staatssekretärin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich dazu zu gratulieren. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.37.26

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz etwas zum Thema Donau als Transportweg sagen.

Österreich nützt leider die Donau als Verkehrsweg viel zu wenig. Derzeit werden nur 10 bis 15 Prozent der Gesamtkapazität dieser Wasserstraße genützt. Am Rhein ist das sehr viel mehr, dort werden über 200 Millionen Tonnen auf dem Wasserweg transpor­tiert. Auf der gesamten Donau sind es derzeit rund 12 bis 15 Millionen.

Wir möchten, dass es bis zum Jahr 2015 mindestens 30 Millionen Tonnen werden. Und wir unterstützen hier selbstverständlich die offizielle Linie der Bundesregierung und der Frau Staatssekretärin, gerade im Güterverkehr die Wasserstraße stärker zu nützen und rund 1 Million Lkw-Ladungen jährlich auf diese Wasserstraße zu bringen.

Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass das leichter und besser möglich wird. Das ist auch deshalb notwendig, weil die Integration der ost- und südosteuropäischen Staaten in die Union natürlich zu einem Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs geführt hat und führen wird, um rund 7 bis 8 Prozent, damit auch zu einer Überlastung des Straßennetzes. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass der Wasserweg Donau genützt wird.

Wir haben ja schon in der letzten Legislaturperiode den Nationalen Aktionsplan be­schlossen, um die Donau entsprechend ausbauen zu können. Es geht darum, dass das sogenannte flussbauliche Gesamtprojekt weiter forciert wird. Das heißt, an der Wasserstraßenengstelle zwischen Wien und Bratislava sollen ganzjährig stabile Fahr­wasserverhältnisse hergestellt werden, um eben einen ungehinderten Verkehr durch­führen zu können.

Schließlich – auch das wird mit diesem Gesetz gemacht – geht es darum, dass auf der Donau ein modernes Verkehrstelematiksystem entwickelt wird, grenzüberschreitend. Dadurch sollen auch eine Modernisierung der Donauflotte und der Ausbau der Donau­häfen ermöglicht werden.

Wichtig ist vor allem, dass es in diesem Zusammenhang zu einer Forcierung von regel­mäßigen Container-Liniendiensten auf der Donau von der Bundesrepublik Deutschland bis in das Schwarze Meer kommt, dann kann auch die Wasserstraße Donau einen


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