Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sitionsparteien, es geht auch – und ich wundere mich wirklich, dass Sie sich das bieten lassen – um das Verhalten gegenüber den eigenen Abgeordneten, gegenüber den Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Kommen Sie mir nicht damit, dass dann, wenn ein solcher 8-Seiten-Antrag um 10.30 Uhr zur Verfügung gestellt wird, Ihre eigenen Abgeordneten wissen, worüber sie hier am Rednerpult debattiert haben. Auf diese Art degradieren Sie das Parlament zu einer Farce – nicht nur, was die Oppositionsparteien betrifft, sondern auch, was Sie selbst betrifft!

Ich habe schon gesagt: Das ist ein geschäftsordnungskonformes Vorgehen der Regierungsparteien – schön! Die Geschäftsordnung hat ein derartiges Verhalten, glaube ich, nicht im Auge gehabt, aber sie lässt es zu. – Das können wir auch!

Das können wir auch: Es ist geschäftsordnungskonform, eine namentliche Abstimmung zu verlangen, und es ist nicht geschäftsordnungswidrig, bei einer solchen namentlichen Abstimmung nicht persönlich anwesend zu sein.

Deswegen haben wir zu den sage und schreibe 39 Ziffern dieses Abänderungsantrags 39 namentliche Abstimmungen verlangt. – Das schaue ich mir an! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.) Diesen 39 namentlichen Abstimmungen können Sie natürlich ent­gehen, wenn Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zustimmen.

Herr Zögernitz von der ÖVP hat mich informiert – und er ist ein exzellenter Kenner der Geschäftsordnung –, dass die Abstimmung über den Rückverweisungsantrag jetzt sofort passiert, also nach Ende dieser Debatte, und zwar unabhängig davon, ob der geschäftsführende Präsident oder die Präsidentin die Abstimmung über den Inhalt des Ökostromgesetzes auf den Abend verlegt oder nicht.

Wenn Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zustimmen, dann ist auch unser Antrag quasi erledigt – denn dann kommt es ja heute nicht zu einer Abstimmung, auch nicht zu einer namentlichen. Aber inzwischen können Sie sich vielleicht über­legen, wie lange das dauert. Wie lange dauert eine namentliche Abstimmung, Frau Kollegin von der SPÖ? (Ruf bei der SPÖ: Eine Viertelstunde! – Abg. Ing. Westen­thaler: Eine halbe Stunde!) Eine Viertelstunde, eine halbe Stunde, machen wir einen Kompromiss, sagen wir, es dauert 20 Minuten. Das mal 40 sind 800 Minuten – das sind 12 oder 13 Stunden, die hier mit namentlicher Abstimmung vergehen.

Das ist eine Notwehrmaßnahme, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! (Beifall bei den Grünen, bei der FPÖ und beim BZÖ.) Wir lassen uns von Ihnen ein derartiges Vorgehen nicht mehr bieten. Sie haben noch eine Chance: Stimmen Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zu! – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

12.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.42.03

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Ich hoffe in unser aller Interesse, dass es nicht zu diesem angedrohten drakonischen Abstimmungsvorgang kommt. Ich gehe davon aus, dass es eine Lösung geben wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das liegt bei Ihnen!) Ich gehe davon aus, dass das formal geklärt werden kann.

Aber ich möchte zur Sache zurückkommen, und dazu möchte ich schon sagen, dass die Kassandrarufe der Opposition, was dieses Ökostromgesetz betrifft, meiner Meinung nach absolut unberechtigt sind; denn dieses Ökostromgesetz ist ein guter


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite