Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 172

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Eines ist sicher: Unser Modell ist rasch umsetzbar, und unser Modell ist auch finan­zierbar. Daher fordere ich Sie wirklich auf, vor allem auch hier im Parlament: Reden Sie nicht nur, sondern handeln Sie endlich! Einig, glaube ich, sind wir uns alle in einer Frage: Das Wohl des Kindes, das Wohl der Kinder muss im Mittelpunkt stehen, ganz unabhängig davon, in welche Familienform Kinder hineingeboren werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sind uns wohl auch darin einig, dass Väter noch mehr Chancen bekommen müs­sen, ihre Kinder, wenn sie es wollen – und das wollen die meisten –, von Geburt an zu begleiten und auch zu betreuen. Unser Zugang, der Zugang des BZÖ, ist der, dass wir Eltern, das heißt Mütter und Väter, nicht bestrafen, wenn sie sich für ihre Kinder Zeit nehmen und ihren Kindern Zuwendung geben, sondern dass wir sie belohnen.

Derzeit werden die Eltern eher bestraft. Finanziell bestraft werden sie, wenn ich an die Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes denke, das mittlerweile einen Betrag von 2,8 Millionen € ausmacht. 2,8 Millionen €, meine Damen und Herren, werden den Familien in Österreich wegen der Nachrechnung dieser unseligen Zuverdienstgrenze entzogen! Das ist das Geld, das den Familien fehlt.

Familien werden auch bestraft, wenn wir uns die Teuerungen anschauen, wenn wir uns die Belastungen anschauen; von einzelnen möchte ich hier gar nicht reden. Da ist die Regierung untätig.

Daher: Eltern belohnen! Finanziell belohnen, sozialrechtlich belohnen und vor allem auch, wenn es um ihren beruflichen Erfolg und um das berufliche Weiterkommen geht, wenn sie Kinder haben und sich Zeit für Kinder nehmen. Und sie nicht bestrafen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher sage ich: Ein stärkeres Engagement von Vätern in der Familienarbeit entspricht absolut dem Bedürfnis und dem Verantwor­tungsgefühl der jungen Väter von heute. Das zeigen viele Studien. Die Studie des ÖIF aus dem Jahr 2004 sagt es ganz deutlich: 71 Prozent der Väter sagen, dass sie im Falle der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen würden. Die Realität sieht aber leider anders aus: 95 Prozent haben ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes nicht unterbrochen. Daher schlage ich vor: Schaffen wir jetzt endlich rasch einen ersten Schritt für Rahmenbedingungen, damit Wunsch und Wirklichkeit tatsächlich zusammengeführt werden!

Ich ersuche Sie: Stimmen Sie auch heute diesem Fristsetzungsantrag zu! Nicht im Sinne eines Parlamentarismus-neu, wie es heute schon angesprochen wurde, sondern ergreifen Sie – hier richtet sich mein Appell vor allem auch an die Sozialdemokratie als stimmenstärkste Regierungspartei – die Chance, mit unserem Antrag Ihre eigene Forderung, nämlich die Forderung Ihrer Frauenministerin, umzusetzen. Wenn Sie das nicht tun, dann halten Sie wahrscheinlich von dieser Forderung der Frauenministerin nicht sehr viel. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten jeweils 5 Minuten beträgt.

Zu Wort ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gemeldet. – Bitte.

 


15.50.10

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, auch wenn ich es mir in der Replik nicht ganz verkneifen kann, kurz darauf einzugehen, dass das von Ihnen zitierte Chaos bei den Rückforderungen zum Kindergeld Sie und Kollegen von Ihrer Partei hinterlassen haben (Zwischenrufe beim BZÖ), so möchte ich doch meine Ausführungen beginnen mit dem


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