Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 190

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Um diesem Erkenntnis nun auch legislativ Rechnung zu tragen und der zu geringen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, und da vor allem der Frauen, durch eine Lohnnebenkostensenkung wirksam entgegen zu treten, schlagen wir, über eine An­gleichung der Altersgrenze hinaus, auch eine Absenkung um ein Jahr auf das 55. Lebensjahr vor, um eine merkliche Anhebung der Erwerbs- und Beschäftigungs­quote zu erreichen, wie sie der Intention dieser Gesetzesbestimmung, entspräche.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag auf getrennte Abstimmung liegt ohnedies bereits vor.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.46.28

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kickl, ich weiß nicht, ob Sie sich mit dem System, von dem Sie jetzt gesprochen haben, ausreichend beschäftigt und den Gesetzestext ausreichend gelesen haben. Wenn Sie jetzt kritisieren, es würde hier ein Anspruch auf Beschäftigung ausgerichtet, der nicht der Realität entspräche, dann wissen Sie nicht, dass wir hier von dem erfolgreichsten System in ganz Europa reden, nämlich von der dualen Ausbildung. Wir haben 130 000 Lehrlinge, das heißt, dass sich rund 40 Prozent eines jeweiligen Altersjahr­gangs für diese Ausbildungsform entscheiden. Das funktioniert ausgesprochen gut und wird jetzt mit diesem Gesetz in Richtung Qualität noch verbessert, und zwar erstens im Bereich der Basisförderung.

Sie haben kritisiert, dass mit diesem Gesetz Förderungen nach dem Gießkannen­prinzip erfolgen würden. (Abg. Strache: Das sagt Dr. Blum, der Erfinder!) Das stimmt nicht, sondern die bisherige Gießkannenförderung, nämlich dass für jeden Lehrling eine Basisförderung von 1 000 € gewährt wird, wird umgestellt auf Lehrlings­ent­schädigungen. Die Förderung erfolgt in der Richtung, dass im ersten Lehrjahr drei Entschädigungen, im zweiten zwei und im dritten eine gewährt wird.

Das hat einen ganz eminenten Vorteil: Gerade in der Zeit, in der er noch Ausbildung braucht und dem Betrieb in Richtung Verrechnung noch nicht wirklich nutzt, wird eine höhere Förderung gegeben, nachher eine niedrigere. Dadurch entsteht auch eine Art Wettbewerb zwischen den einzelnen Sparten. Das Ganze ist dynamisch und geht nach oben. Daher ist es eine ausgesprochen gute Förderung.

Zweiter Teil in der Neustruktur ist die qualitative Förderung. Es ist ja logisch, dass die nur auf Zusätzlichkeit ausgerichtete Blum-Prämie nicht ewig fortgesetzt werden kann. Irgendwo habe ich dann keinen Zuwachs mehr, sondern es wird auf Qualität abgestellt. Das haben Sie kritisiert. Sie haben gesagt, es gebe da kein Controlling. – Ja, das steht jetzt nicht im Gesetz, die Förderrichtlinien werden erst erstellt, das ist eigentlich kein Problem. Das wird so ausgerichtet, dass auch unterjährig unter den entsprechenden Abwicklungen, was die Prüfung anbelangt, Qualitätskontrolle möglich sein soll. Es ist jedoch klar, dass diese Kontrolle relativ teuer werden wird. Auf der anderen Seite – das wird immer wieder gesagt – sollte man schauen, möglichst wenige Leute in dieser Richtung – nämlich für Kontrolle – notwendig zu haben.

Dritter Punkt: Die personenbezogene Förderung bleibt beim AMS.

Da haben wir dann noch eine zweite Komponente, die ich auch ansprechen möchte, nämlich die Kündigung, was Lehrverhältnisse nach dem ersten und zweiten Lehrjahr


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