Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 217

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schade. Ich hoffe, dass Sie schon sehr bald auch die Menschen mit Behinderungen in diese Förderrichtlinien mit einbeziehen und die Förderungen nicht nur für nicht behin­derte Lehrlinge gewähren. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt noch zum Antrag des Herrn Abgeordneten Hofer bezüglich Einführung einer Pflegelehre Stellung nehmen. Herr Abgeordneter Hofer, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen – ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –, ich halte davon nichts, und zwar deshalb, weil ich glaube, dass es für einen 15-Jährigen eine Über­forderung ist, wenn er bereits in diesem Alter in die Lehre eines Pflegeberufes einsteigen soll.

Aus gutem Grund, Herr Hofer, muss man ein gewisses Alter haben – ich glaube, 17 oder 18 Jahre muss man alt sein –, um Krankenschwester zu werden, denn es ist nicht nur physisch, sondern auch psychisch eine sehr, sehr anstrengende Tätigkeit, wenn man in diesem Berufsfeld arbeitet. Und das Gleiche gilt auch für den Bereich der Hilfe, Betreuung und Pflege von behinderten und alten Menschen. Man kann es einem 15-Jährigen nicht zumuten, sich schon in diesem Alter für diese Ausbildung zu entscheiden – andernfalls wäre die Drop-out-Quote sicher sehr hoch.

Außerdem haben wir in Österreich sehr viele Lehrberufe in diesem Bereich, von der PflegehelferIn über die AltenbetreuerIn bis hin zur BehindertenhelferIn, sodass es meiner Ansicht nach sinnvoller wäre, diese Ausbildungen, die es jetzt schon gibt, teilweise als Kombiausbildungen machen zu können und bestimmte Ausbildungen zusammenzuführen. Das heißt, dass jemand, der heute eine Ausbildung als Pflege­helferIn macht, gleichzeitig die Chance hat, sich in einem Modul zum Beispiel zur BehindertenhelferIn weiterschulen zu lassen, und nicht wieder von vorne anfangen muss. Ich glaube, ein Verquicken der bestehenden Ausbildungen wären sinnvoller, als wieder eine neue Ausbildung einzuführen, die auch für 15-Jährige schon möglich ist. 15-Jährige haben noch nicht die persönlichen Vorraussetzungen, diese schwierige berufliche Aufgabe zu erfüllen. Das darf man ihnen noch nicht zumuten. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grander zum Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.55.53

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen meiner kurzen Ausführungen gehe ich auf Pflege und Betreuung als Lehrberuf ein.

Es wird immer die duale Ausbildung angesprochen. Dazu möchte ich sagen, dass wir in der Krankenpflege bereits die duale Ausbildung haben. Wir haben sie bei den Pflegehelfern, wo 800 Stunden Theorie und 800 Stunden Praxis sind, und 1 Prozent der Praxis ist durch Lehrer und Lehrerinnen in der Krankenpflege angeleitet. Weiters gibt es sie bei der Diplomausbildung, wo 2 000 Stunden Theorie und 2 480 Stunden Praxis sind, davon 2 Prozent angeleitete Praxis, wie schon bei den Pflegehelfern. Somit ist in diesem Bereich die duale Ausbildung grundsätzlich gegeben.

Zum Eintrittsalter – Frau Kollegin Haidlmayr hat schon dazu gesprochen –: Wir hatten schon einmal ein Krankenpflegegesetz, bei dem der Eintritt mit 15 Jahren möglich war, ein allgemeinbildendes Jahr, danach die drei Berufsjahre. Was war der Endeffekt? – Unter 17 Jahren darf man nicht ans Krankenbett, dies muss die Schule absichern. Das heißt, diese Leute verbringen ihre Ausbildung in ganz anderen Bereichen und kommen


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