Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 236

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18.54.02

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir werden dem Antrag der Grünen unsere Zustimmung geben, und zwar aus dem relativ einfachen Grund, dass das eine Besserstellung der jetzigen Situation ist. Es besteht die Tatsache, dass es Kollektivverträge in bestimmten Berufsgruppen gibt, die in etwa der Mindestsicherung gleichen, die die Regierung anspricht. Es würde dann der Anreiz wegfallen, arbeiten zu gehen. Wenn ich zuhause bleibe und gleich viel Geld bekomme – warum sollte ich dann arbeiten gehen?

Aber im Grunde genommen, wenn man nachhaltig auch die Kaufkraft in Österreich sichern und der Bevölkerung wirklich etwas Gutes tun will, geht dieser Antrag zu wenig weit. Da braucht es Begleitmaßnahmen, die nicht unerheblich sind. Sie dürfen nicht vergessen: Heute sind 70 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen in sogenannten Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt, und im Jahr 2006 haben bereits 60 Prozent dieser Klein- und Mittelbetriebe keinen Gewinn mehr geschrieben. Das heißt, diese Bundesregierung hat es geschafft, den Mittelstand langsam an das Existenzminimum zu führen und auszurotten. Es müssen daher Begleitmaßnahmen erfolgen, das heißt massive Lohnnebenkostensenkungen erfolgen, damit durch diese Mindestlohn­for­derung nicht auch die Kosten für den Unternehmer entsprechend in die Höhe gehen. Das darf nicht passieren, davor möchte ich warnen.

Wenn diese Begleitmaßnahmen von dieser Regierung irgendwann umgesetzt werden, sprich massive Lohnnebenkostensenkungen erreicht werden, wo wir im europäischen Schnitt ja ziemlich einsam im Spitzenfeld liegen, und sie damit gewährleistet, dass in Zukunft auch die Klein- und Mittelbetriebe überlebensfähig und somit der Grundstein dafür sind, dass die Beschäftigungszahl in Österreich weiter stabil gehalten werden kann, dann sind wir dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


18.56.03

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Meine Damen und Herren! Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir uns im Regierungsprogramm gemeinsam auf einen Mindestlohn von 1 000 € geeinigt haben. Sehr wohl im Gespräch, meine Damen und Herren von den Grünen, ist auch für uns das Ziel, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Österreich für einen Vollzeitjob 1 000 € erhalten soll.

Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Haberzettl anschließen, der gesagt hat, wir haben das bewährte System der Kollektivvertragspartnerschaft, die einfach auch auf Branchenspezifika entsprechend flexibel reagieren kann. Ich darf auch darauf hinweisen, dass es eine Sozialpartnereinigung gibt, seit 2. Juli 2007, bei der eine Verständigung darauf erfolgt ist, dass man in den einzelnen Branchen, wo es eben noch Mindestlöhne unter 1 000 € gibt, in Etappen auf die 1 000 € hinarbeitet. Man hat sich auch ganz genaue Ziele und Zeitpunkte vorgenommen. Zur Überwachung dieser Stichtage, meine Damen und Herren, ist eine sozialpartnerschaftliche Kom­mission mit Begleitung des Wirtschaftsforschungsinstitutes eingesetzt, die genau das überprüft. Wir gehen selbstverständlich davon aus, meine Damen und Herren, dass diese Vereinbarungen auch umgesetzt werden.

Auch wir sind der Meinung, 1 000 € sind das Minimum, das jeder Mensch in Österreich in Vollzeit verdienen soll, wir denken aber, dass wir den bewährten Weg der Kollektiv­verträge nicht verlassen, sondern ihn weiterhin gehen sollten. Ich gehe davon aus, es


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