Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 25

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sumentenschutzminister nicht verlangen, dass er sich in allen komplexen Details der Agrarpolitik immer auskennt. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) Aber es ist deshalb wichtig, auch klar hier Stellung zu beziehen. Warum? – Weil natürlich die Frage war – und das war von vielen in diesem Hohen Haus, Sozialdemokraten, aber auch anderen, immer wieder auch angepeilt worden –, die Quote zu erhöhen in Euro­pa, was zu mehr Menge und geringerem Preis bei den Bäuerinnen und Bauern führt.

Wenn man sich die letzten Tage anschaut und sieht, dass auf einmal ganz neue Allianzen versucht werden, dann muss man das wieder auf den Boden der Realität zu­rückbringen. Diejenigen, die für die Aushöhlung der Milchquote und für die Aushöhlung des Milchstandortes waren, machen sich jetzt breit beim Aktionismus. Nur: Das wird zu keinem Erfolg führen, und das sieht man ja auch. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Deswegen werden wir in Brüssel dafür kämpfen, die Milchquote zu verlängern und genug Geld für flankierende Maßnahmen zu holen, um den Bauern wirklich helfen zu können und den Markt zu stabilisieren. Das ist vorrangiges Ziel! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Neu in der europäischen Agrarpolitik sind die Cross Compliance-Bestimmungen, die ja vorsehen, dass es den einzelnen Mitgliedstaaten freisteht, bei geringen Verstößen, wie zum Beispiel, zu spät gedüngt zu haben und so weiter, auf Sanktionen und Kürzungen zu verzichten.

Können Sie sich vorstellen, dass in Österreich bei Verstößen gegen die Cross Com­pliance-Bestimmungen bis zu einer Grenze von 500 € auf Kürzungen und Sanktionen verzichtet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Da muss man auch mit einem Irrtum aufräumen: Cross Com­pliance ist nicht die Erfindung von neuen Gesetzen und Vorgaben für die Landwirt­schaft, sondern ist die Verknüpfung der Ausgleichszahlungsfähigkeit mit der Einhaltung der nationalen und europäischen Gesetze. Das ist neu, aber konsequent.

Der zweite Punkt – und das wollen wir tun –: Wir wollen in der Europäischen Union Ba­gatellgrenzen verhandeln, bis zu 100 € ist jetzt das Thema. Das haben wir auch be­schlossen mit dem Gesundheits-Check; ein entsprechender Vorschlag liegt vor. Mir ist jede höhere Grenze recht. Wir haben dafür wenig Verständnis bei unseren Partnern gefunden, aber wir kämpfen dafür: um mehr Freiraum für die Bauern, wenn es um Ba­gatellgrenzen beim Verstoß gegen einzelne Maßnahmen geht, um die Ausgleichs­zahlungen nicht zu gefährden. Das ist Verhandlungslinie und wird im Herbst unter französischer Präsidentschaft auch entsprechend zu finalisieren sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Minister, ich hake hier nach bei der Cross Compliance. Heute braucht der Landwirt ja schon juristischen Beistand, um in diesem Förderdschungel, in diesem Bürokratiedschungel überhaupt überleben zu können. Wir wissen, dass der EU-Beitritt nachweislich eine überbordende Bürokratie mit sich gebracht hat – ich zitiere aus einem Bericht Ihres Ministeriums –: Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarver-


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