dass die Pendlerpauschale, die er dann bekommt, geringer ist. Dazu gibt es auch den Vorschlag der Arbeiterkammer – den halte ich für auf jeden Fall diskutierenswert –: Wenn jemand auf sein Auto verzichtet und bewusst mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, dann soll er keinen Nachteil haben. Es gibt auch eine Reihe von anderen Vorschlägen, die wir im Zuge der Steuerreform diskutieren können.
Zur Frage Schenkungsmeldegesetz: Ja, der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben. Inhaltlich hat sich das an den Einheitswerten aufgehängt, aber nicht der Verfassungsgerichtshof ist schuld, Herr Dr. Van der Bellen, sondern die Mehrheit hier im Haus – unter Anführungszeichen – „ist schuld“. Die Mehrheit hier im Haus will keine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer!
Besonders witzig ist, dass jene, die besonders laut gejubelt und das begrüßt haben, jetzt draufkommen, dass das zum Beispiel auch dazu führt, dass ab 1. August, wenn ich einer Stiftung etwas schenke, gar keine Steuer mehr zu zahlen ist. Aber nein, denn wir beschließen heute auch, dass sie als Einzige in Österreich nach wie vor Schenkungssteuer zahlen, nämlich 2,5 Prozent von dem, was geschenkt wird.
Die Grünen sagen jetzt, das ist für sie besser als bisher, denn bisher waren es 5 Prozent, in den letzten vier Jahren. Das stimmt, aber ab 1. August wäre andernfalls nichts mehr zu zahlen gewesen. Ab 1. August gibt es nämlich keine Schenkungssteuer mehr. Das war bisher ein Privileg. Während Sie oder ich oder jeder andere, der etwas geschenkt hat, zwischen 15 und 60 Prozent Schenkungssteuer bezahlt hat, haben bisher die Stiftungen einen Vorteil gehabt, weil sie nur 5 Prozent bezahlt haben. Jetzt ist aber die Situation eine ganz andere: Jetzt zahlen Sie und ich und alle anderen null, aber Stiftungen als Einzige 2,5 Prozent.
Also hier von neuen Privilegien zu sprechen halte ich für etwas vermessen. Es ist in Wahrheit der umgekehrte Fall eingetreten: Das Privileg, das es in der Vergangenheit gab, wird jetzt in Wahrheit zum Malus in dieser Frage. Also von neuen Privilegien in diesem Zusammenhang zu sprechen ist nicht rasend sachlich, Herr Professor.
Herr Dr. Schüssel! Es stimmt, dass Stiftungen nichts Böses sind. Ich sehe das auch nicht so, dass diese das Böse auf der Welt wären. Es gibt viele positive Beispiele, vor allem von gemeinnützigen Stiftungen. Wir sollten hier auch zwischen gemeinnützigen Stiftungen und Privatstiftungen unterscheiden, und wir sollten vor allem bei unserer Diskussion seriös bleiben.
Ja, es stimmt, es gibt 400 000 Arbeitsplätze in Stiftungen, aber die sind nicht entstanden, weil es das Privatstiftungsgesetz gibt. Den Großteil dieser Arbeitsplätze gibt es seit Jahrzehnten, weil Familienbetriebe dadurch zusammengehalten werden konnten. Aber geschaffen wurden sie aufgrund dessen nicht. Das soll es auch in Zukunft geben.
Wenn Sie, Herr Dr. Van der Bellen, hier davon sprechen, dass die Mausefalle jetzt wegfällt, dann muss ich Ihnen sagen: Die ist heute auch nicht da, wenn man sie nicht will. Man kann heute schon das, was man in eine Stiftung einbringt, steuerfrei wieder herausholen, man muss die Stiftung nur widerrufen.
Genau dasselbe Prinzip gibt es auch in der Zukunft: Ich muss alle Erträge mit 25 Prozent versteuern, und ich kriege Substanz frei, also ohne Steuer die Substanz wieder zurück. Das ist aber kein Unterschied zu dem, wie das auch heute möglich ist und teilweise auch passiert. Nur: Stiftungen sind eben nicht gedacht für zehn Jahre oder für 15 Jahre, auch nicht für die Ewigkeit, aber für 100 oder 200 Jahre. Insofern ist jetzt die reale rechtliche Wirkung beziehungsweise Situation nicht so ein großer Unterschied zur jetzigen Lage.
Was wir uns trotzdem anschauen müssen, das ist, wie sich diese Stiftungen entwickeln. Es gibt Befürchtungen, dass diese zu kurzfristigen Steuervehikeln werden. Aber
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