Meine Damen und Herren! Weil wir heute dieses Schenkungsmeldegesetz – hoffentlich mit breiter Mehrheit – beschließen, lassen Sie mich sagen: Ein guter Tag für die Steuerzahler! (Abg. Ing. Westenthaler: Für die Stifter!) Die Steuerzahler werden von zwei Steuern befreit, von der Erbschafts- und von der Schenkungssteuer (Abg. Öllinger: Oje! Das hat schon der Grasser gesagt!), von zwei Steuern, Herr Kollege Öllinger, die extrem eigentumsfeindlich waren, die extrem familienfeindlich waren, die extrem mittelstandsfeindlich waren und die extrem arbeitsplatzfeindlich waren.
Kurze Erläuterung: Extrem familienfeindlich, weil sich die ganz überwiegende Zahl aller Erbschaften und Schenkungen in Österreich innerhalb der Familie abspielt. Und wir wollen haben, dass das Eigentum der Familie bleibt und nicht vom Staat weggesteuert wird. Das ist unsere ordnungspolitische Position, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Erinnern Sie sich daran: Es war vor einiger Zeit in der „Kronen Zeitung“ ein Leserbrief abgedruckt, in dem nachgewiesen wurde, dass – sicherlich ein Extremfall – durch mehrere Todesfälle in der Familie für ein ererbtes Haus vier Mal Erbschaftssteuer gezahlt werden musste! – Das schaffen wir jetzt ab. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Auch extrem mittelstandsfeindlich waren diese beiden Steuern, meine Damen und Herren: Wir hatten im Jahr 2006 insgesamt 62 000 Erbschaftssteuerfälle. Davon waren nur 95 über einem Betrag von 365 000 €, und 16 Fälle von 62 000 lagen über 1 Million €. – Das war also eine extrem mittelstandsfeindliche Besteuerung. (Abg. Krainer: Aber ein Viertel der Einnahmen war aus vier Fällen!) Sie fällt in Zukunft weg! Ein guter Tag für den Mittelstand, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Und ein guter Tag auch für die Arbeitsplätze! – Der Herr Finanzminister hat darauf hingewiesen: Wenn heute bei Betriebsübergaben – sei es im Schenkungsfall, sei es im Erbschaftsfall – zunächst einmal eine Steuer anfällt, überlegen sich ja viele, den Betrieb überhaupt zu übernehmen. Ich kenne einen konkreten Fall aus meinem Wahlkreis Waldviertel: Ein Klein- und Mittelbetrieb mit 22 Mitarbeitern, Betriebswert 1 Million €. Der Unternehmer stirbt, der Bruder erbt den Betrieb. Als Bruder fällt er in Steuerklasse 3, und er zahlt – mit allen Freibeträgen – zunächst einmal 190 000 € Erbschaftssteuer, bevor er den Betrieb überhaupt übernehmen kann!
Meine Damen und Herren, wenn wir das abschaffen, dann schaffen wir damit eine Erleichterung für Betriebsübergaben, eine Erleichterung für Unternehmer, eine Erleichterung für Arbeitsplätze, die damit gesichert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt: Der heutige Tag ist ein guter Tag für den Mittelstand, er ist ein guter Tag für die Arbeitsplätze, er ist ein guter Tag für alle Eltern, die ihren Kindern etwas schenken wollen, ein guter Tag für alle Großeltern, die oft nach einem langen arbeitsreichen Leben das, was sie sich erarbeitet und erspart haben, den Enkelkindern steuerfrei vererben können, meine Damen und Herren! (Abg. Riepl: Die Urgroßeltern haben Sie vergessen!) Ein Jubeltag im Grunde, weil all das in Zukunft steuerfrei möglicht ist! (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Kollege Riepl, ich lade Sie ein: Freuen Sie sich mit uns! (Abg. Riepl: Sie haben die Urgroßeltern vergessen!) Vielleicht haben Sie auch Kinder, vielleicht haben Sie auch Enkelkinder. Wenn Sie denen etwas vererben: Freuen Sie sich mit uns!
Ein Wort noch zu den Stiftungen: Wir haben im Finanzausschuss mehrmals darüber diskutiert, und es kam sehr klar heraus, dass wir es hier zweifellos mit einer hoch sensiblen Materie zu tun haben, gar keine Frage. Herr Dr. Quantschnigg vom Finanzministerium hat es sehr schön formuliert: Es geht hier um eine Balance zwischen einer fairen Besteuerung einerseits und der Erhaltung von Betriebsvermögen andererseits. – Wir glauben, dass wir mit dieser Regelung diese faire Balance jetzt gefunden haben.
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