Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 76

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Menschen: Ja, wir wissen, was notwendig ist, wir handeln sofort, aber wir machen es mit Augenmaß und zielgerichtet! (Abg. Strache: Das ist ja Pflanzerei! Sie pflanzen hier die Bürger!)

Wenn ich eine Nebenbemerkung machen darf: Aus den Rängen von FPÖ und BZÖ, die sieben Jahre in der Regierung waren, wobei in den sieben Jahren die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht einmal die Hälfte dessen war, was bei uns in 14 Monaten der Fall ist (Abg. Mag. Hauser: Sie sind ja in der Regierung!), brauchen Sie in diesem Fall keine Zwischenrufe zu machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Schauen Sie sich einmal die Kaufkraft an! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Benzinpreis war vor zwei Jahren noch ganz woanders! – Abg. Scheibner: Ich werde Ihnen dann schon eine Antwort geben! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Herr Abgeordneter Westenthaler! Sie selbst haben vorhin die Pensionserhöhungen kri­tisiert, die die mangelnde Kaufkraft der Pensionisten für den Einkauf von Benzin dar­stellen. (Abg. Scheibner: Dort drüben sind Sie gestanden, als Sie die Steuersenkung abgelehnt haben!) Darf ich an der Stelle darauf verweisen: In diesem Jahrzehnt gab es nur zwei Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate, und dies war in den letzten beiden Jahren. In diesem Sinne brauchen Sie dieser Regierung, diesem Bundeskanzler und diesem Finanzminister keinen Vorwurf zu machen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie waren gegen jede Steuersenkung!) Im Gegenteil, applaudieren Sie Bundeskanzler Gusen­bauer und Vizekanzler Molterer in dieser Frage! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Um zum zweiten großen Vorwurf zu kommen (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Ritter von der traurigen Gestalt sind Sie, muss ich wirklich sagen!): Dieser lautet, dass innerhalb der Regierungskoalition die Sozialdemokratie einer Abschaffung der Erbschaftssteuer zugestimmt hat. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Herr Professor Van der Bellen! Auch wenn Kollege Pilz behauptet, dass es nur wenige Stunden Arbeit sind, wissen wir alle, dass Abgeordnete sich mit sehr vielen Materien beschäftigen müssen. (Abg. Dr. Brinek: Wo ist denn Herr Pilz?) Das Verfassungsge­richt hat den § 19 über die Einheitsbewertung, der diese Ungerechtigkeit aufzählt, nicht aufgehoben, sondern er hat den Grundtatbestand aufgehoben. Durch die Aufhebung des Grundtatbestandes gab es keinerlei Verhandlungsmasse mehr für eine Reform dieser Steuer.

Sie haben selbst in diesem Hause erlebt (Abg. Mag. Rossmann: Sie haben nur der ÖVP ...!), dass die Kühlschrank-Behaupter eigentlich selbst die sozialen Kühlschrank-Produzenten sind, nämlich die, die in Wirklichkeit für fünf Erben in Millionenhöhe keine Steuer wollen. Das ist eine Realität im Lande, der wir uns stellen müssen, es gibt keine Mehrheit. Unsere Aufgabenstellung war es daher (Abg. Mag. Kogler: Sicher gibt es eine Mehrheit!), in dieser Situation Verbesserungen herbeizuführen.

Es gibt keine neuen Privilegien für Stiftungen oder Reiche in diesem Zusammenhang! Was wir gemacht haben, ist, die Stiftungen, die ab 1. August keine Eingangssteuer mehr zahlen würden, zu verpflichten, aus dem zugewendeten Kapital auch künftig eine Stiftungseingangssteuer zu zahlen. Es ist richtig, die Höhe ist 2,5 Prozent, so wie es bis vor drei Jahren war, so wie das Gesetz ursprünglich unter Ferdinand Lacina erlas­sen wurde. Es ist richtig, in der Regierungsvorlage war dafür ein höherer Prozentsatz vorgesehen.

Ich selbst war der Meinung, dass dies vernünftig war. Warum? – Weil wir gleichzeitig eine Fülle anderer Dinge verhindert haben. Erstens gibt es keine Rückerstattung alter Stiftungssteuer, weder nach dem ursprünglichen Text noch nach dem Abänderungs­text, an den Stifter aus dem Anlass des Widerrufs. Da hätten sich nämlich die Stifter die Steuer zurückholen können. Dieser § 33 fällt mit dem Gesetz. Außerdem hätte es


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