Die Finanzierung ist durch die derzeit sprudelnden Steuereinnahmen leicht möglich und wäre allein aus den für dieses Jahr zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Lohnsteuer zu finanzieren. Schon die Lohnsteuereinnahmen im ersten Quartal 2008 liegen um 378 Mio. Euro über den Einnahmen des Vorjahresquartals.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf betreffend eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, mit dem die Steuerfreistellung der ersten 20 Überstunden im Monat als Maßnahme zur Leistungsförderung und der steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer gewährleistet wird.“
Wien, am 06.06.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Dolinschek Kollegin und Kollegen betreffend die Einführung einer Pendlerbeihilfe in Form eines amtlichen Kilometergeldes mit Beihilfewirkung
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni
2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz
1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das
Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz
und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und
ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008
(SchenkMG 2008) (612 d.B.)
Von den rund 1,5 Mio. pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich sind allein 600.000 auf das Auto angewiesen. Die von der Bundesregierung beschlossene Mineralölsteuer-Erhöhung für Benzin (plus 3 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) bedeutet für die Pendler eine jährliche Mehrbelastung von 56 Millionen Euro und trifft da vor allem die unteren Einkommensschichten.
Trotz dieser erheblichen Belastungen der Pendler reagierte die Bundesregierung lediglich mit einer 15-prozentigen Erhöhung der Pendlerpauschale. Umgerechnet bringt diese Maßnahme nur eine Steuerersparnis von ca. 35 Millionen Euro und ist damit als nicht ausreichend zu bezeichnen. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Ersparnisse der einzelnen Pendler genauer betrachtet. Für 80% der Pendler (kleine Pendlerpauschale) bringt die Erhöhung um 15 % bei einem Einkommen unter 2.500 Euro brutto eine jährliche steuerliche Entlastung von 32 Euro, bei über 2.500 Euro von 37 Euro. Setzt man diese Werte nun noch ins Verhältnis zum Preis einer Tankfüllung zum aktuellen Spritpreis, dürften selbst die Befürworter der Regierungslösung Handlungsbedarf erkennen.
Weiters erscheint kritikwürdig, dass die getätigten Erhöhungen jenem Teil (rund ein Drittel) der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche derzeit keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter 1.130 Euro) sowie jenem Teil, der unter
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