Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 105

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Die Finanzierung ist durch die derzeit sprudelnden Steuereinnahmen leicht möglich und wäre allein aus den für dieses Jahr zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Lohn­steuer zu finanzieren. Schon die Lohnsteuereinnahmen im ersten Quartal 2008 liegen um 378 Mio. Euro über den Einnahmen des Vorjahresquartals.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesent­wurf betreffend eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, mit dem die Steuerfreistellung der ersten 20 Überstunden im Monat als Maßnahme zur Leistungs­förderung und der steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer gewähr­leistet wird.“

Wien, am 06.06.2008

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Dolinschek Kollegin und Kollegen be­treffend die Einführung einer Pendlerbeihilfe in Form eines amtlichen Kilometergeldes mit Beihilfewirkung

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvor­lage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und
ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (612 d.B.)

Von den rund 1,5 Mio. pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Öster­reich sind allein 600.000 auf das Auto angewiesen. Die von der Bundesregierung be­schlossene Mineralölsteuer-Erhöhung für Benzin (plus 3 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) bedeutet für die Pendler eine jährliche Mehrbelastung von 56 Millionen Euro und trifft da vor allem die unteren Einkommensschichten.

Trotz dieser erheblichen Belastungen der Pendler reagierte die Bundesregierung le­diglich mit einer 15-prozentigen Erhöhung der Pendlerpauschale. Umgerechnet bringt diese Maßnahme nur eine Steuerersparnis von ca. 35 Millionen Euro und ist damit als nicht ausreichend zu bezeichnen. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Erspar­nisse der einzelnen Pendler genauer betrachtet. Für 80% der Pendler (kleine Pendler­pauschale) bringt die Erhöhung um 15 % bei einem Einkommen unter 2.500 Euro brut­to eine jährliche steuerliche Entlastung von 32 Euro, bei über 2.500 Euro von 37 Euro. Setzt man diese Werte nun noch ins Verhältnis zum Preis einer Tankfüllung zum aktu­ellen Spritpreis, dürften selbst die Befürworter der Regierungslösung Handlungsbedarf erkennen.

Weiters erscheint kritikwürdig, dass die getätigten Erhöhungen jenem Teil (rund ein Drittel) der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche derzeit kei­ne Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter 1.130 Euro) sowie jenem Teil, der unter


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