11 Tagen im Monat arbeitet (also z.B. atypische Beschäftigte), überhaupt nichts bringen. Damit ist die getätigte Maßnahme der Regierung zudem aus sozialen Gesichtspunkten abzulehnen. Bekräftigt wird dieser Schluss durch die Tatsache, dass davon jedenfalls 40 % aller beschäftigten Frauen, nämlich die, die in Teilzeit arbeiten, betroffen sind.
Ein neues System zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler ist daher notwendig.
Als Ersatz für die Pendlerpauschale und den Verkehrsabsetzbetrag sollte eine Pendlerbeihilfe in Form eines amtlichen Kilometergeldes mit Beihilfewirkung eingeführt werden. Nur so kommt die steuerliche Entlastung allen Pendlern zu Gute, weil entweder der Arbeitnehmer um diesem Betrag weniger Lohnsteuer zahlt, oder wenn er keine Steuer bezahlt, diesen als Negativsteuer direkt bekommt. Damit einhergehend ist es notwendig, Ausnahmetatbestände für Fälle der Pendlerbeihilfe zu schaffen, in denen der so ermittelte Betrag über dem Wert der bestehenden Begrenzung der Negativsteuer liegt. Nur so kann ein gerechter Ausgleich auch tatsächlich durchgeführt werden, soweit der erforderliche Betrag über 200 Euro liegt. Insgesamt würden damit vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden und in Form einer Beihilfe profitieren.
Diese Pendlerbeihilfe gilt für alle Arbeitnehmer und wird pro konkret zurückgelegten Arbeitswegkilometer gewährt. Sie wird auf eine noch festzulegende maximale Kilometeranzahl beschränkt um einen eventuellen Missbrauch (Angabe täglicher Fahrten obwohl Wochenpendler) vorzubeugen.
Die Pendlerbeihilfe soll bereits im Rahmen der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt und monatlich einkommenserhöhend wirksam werden.
Vorteile:
Sozial gerecht – Arbeitnehmer und Unternehmen werden gleichgestellt
Besserstellung unterer und mittlerer Einkommen aufgrund einer echten Beihilfewirkung
Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Wahlfreiheit der Verkehrsmittel
Aufwertung des Wohnens im ländlichen Raum
Einfachere Verwaltung
Transparente Berechnung
Schnellere Auszahlung und Milderung der Pendlerkosten (Negativsteuer wirkt erst nach Steuerausgleich zeitversetzt)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. September 2008 eine Regierungsvorlage vorzulegen, die statt der Pendlerpauschale eine Pendlerbeihilfe in Form des amtlichen Kilometergeldes für die notwendigen Fahrten zum und vom Arbeitsplatz mit Beihilfewirkung und Berücksichtigung im Rahmen der Lohnverrechnung vorsieht.“
Wien, am 06.06.2008
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