Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 106

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11 Tagen im Monat arbeitet (also z.B. atypische Beschäftigte), überhaupt nichts brin­gen. Damit ist die getätigte Maßnahme der Regierung zudem aus sozialen Gesichts­punkten abzulehnen. Bekräftigt wird dieser Schluss durch die Tatsache, dass davon je­denfalls 40 % aller beschäftigten Frauen, nämlich die, die in Teilzeit arbeiten, betroffen sind.

Ein neues System zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler ist daher notwendig.

Als Ersatz für die Pendlerpauschale und den Verkehrsabsetzbetrag sollte eine Pendler­beihilfe in Form eines amtlichen Kilometergeldes mit Beihilfewirkung eingeführt wer­den. Nur so kommt die steuerliche Entlastung allen Pendlern zu Gute, weil entweder der Arbeitnehmer um diesem Betrag weniger Lohnsteuer zahlt, oder wenn er keine Steuer bezahlt, diesen als Negativsteuer direkt bekommt. Damit einhergehend ist es notwendig, Ausnahmetatbestände für Fälle der Pendlerbeihilfe zu schaffen, in denen der so ermittelte Betrag über dem Wert der bestehenden Begrenzung der Negativsteu­er liegt. Nur so kann ein gerechter Ausgleich auch tatsächlich durchgeführt werden, so­weit der erforderliche Betrag über 200 Euro liegt. Insgesamt würden damit vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden und in Form einer Beihilfe profitieren.

Diese Pendlerbeihilfe gilt für alle Arbeitnehmer und wird pro konkret zurückgelegten Ar­beitswegkilometer gewährt. Sie wird auf eine noch festzulegende maximale Kilometer­anzahl beschränkt um einen eventuellen Missbrauch (Angabe täglicher Fahrten obwohl Wochenpendler) vorzubeugen.

Die Pendlerbeihilfe soll bereits im Rahmen der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber be­rücksichtigt und monatlich einkommenserhöhend wirksam werden.

Vorteile:

Sozial gerecht – Arbeitnehmer und Unternehmen werden gleichgestellt

Besserstellung unterer und mittlerer Einkommen aufgrund einer echten Beihilfewirkung

Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Wahlfreiheit der Ver­kehrsmittel

Aufwertung des Wohnens im ländlichen Raum

Einfachere Verwaltung

Transparente Berechnung

Schnellere Auszahlung und Milderung der Pendlerkosten (Negativsteuer wirkt erst nach Steuerausgleich zeitversetzt)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. September 2008 eine Regierungsvorlage vorzulegen, die statt der Pendlerpauschale eine Pendler­beihilfe in Form des amtlichen Kilometergeldes für die notwendigen Fahrten zum und vom Arbeitsplatz mit Beihilfewirkung und Berücksichtigung im Rahmen der Lohnver­rechnung vorsieht.“

Wien, am 06.06.2008

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