3. Rücknahme der geplanten Steuererhöhung auf Heizöl!
Im Mai 2007 hat 1 Liter Heizöl 65 Cent gekostet. Für die Füllung eines 3.000-Liter-Heizöltanks (durchschnittliches Einfamilienhaus) mussten 1.950 Euro bezahlt werden. Heute kostet die gleiche Füllung, bei einem Preis von 97 Cent für einen Liter Heizöl, 2.910 Euro. Also fast die Hälfte mehr! Mit 1. Juli 2008 kommt nun auch eine saftige Steuererhöhung auf Heizöl um 3,6 Cent pro Liter, womit Heizöl erstmals über einen Euro pro Liter kosten und damit noch teuer wird! Das Kollegium der Kärntner Landsregierung fordert daher von der österreichischen Bundesregierung die sofortige Rücknahme der Steuererhöhung auf Heizöl.““
Wien, 6. Juni 2008
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler Kollegin und Kollegen betreffend eine teilweise Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni
2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das
Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und
ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008
(SchenkMG 2008) (612 d.B.)
Mehr als 820.000 österreicherische Arbeitnehmer machen Überstunden. Hochgerechnet machten die Österreicher und die Österreicherinnen im letzten Jahr rund 375 Millionen Überstunden. Die durchschnittliche wöchentliche Überstundenzahl lag dabei bei 8,8 Überstunden pro Woche, d. h. ca. 35 Stunden pro Monat. Zudem stieg die Zahl der Österreicher und Österreicherinnen, die regelmäßig Überstunden leisten, seit 2004 stetig an.
Konkret erfolgte von 2004 bis 2007 eine Steigerung um 26,8 %.
Wenn sich (diese) Leistung in diesem Land wieder lohnen soll, wäre insbesondere eine deutlich spürbare Entlastung dieser Gruppe der Leistungsträger erforderlich. Wir schlagen vor, dies durch eine teilweise Steuerbefreiung für bis zu 20 Überstunden im Monat zu verwirklichen. Der Rechnungsansatz beruht auf dem Gedanken, zumindest für ungefähr jeden Arbeitstag im Monat eine Überstunde steuerlich zu befreien. Von einer solchen teilweisen Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung würden die begünstigten Arbeitnehmer mit einer Entlastung von durchschnittlich 1.300 Euro pro Jahr profitieren. Die Leistungsbereitschaft der Menschen würde durch das mit der Maßnahme verbundene Signal „Mehrarbeit wird entsprechend honoriert“ gefördert werden.
Mit dieser Maßnahme gingen mehrere erstrebenswerte Folgewirkungen einher. Die leistungsfördernde Maßnahme verringert nicht nur den Anreiz zur illegalen Schwarzarbeit (vgl. Prof. Schneider), sondern gibt einen Ansporn zu Mehrarbeit und wird sich dadurch positiv auf das Wachstum der Gesamtwirtschaft auswirken. Gleichzeitig könnte sie auch den für die österreichischen Unternehmen immer stärker werdenden Druck des Facharbeitermangels lindern.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite