Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 104

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3. Rücknahme der geplanten Steuererhöhung auf Heizöl!

Im Mai 2007 hat 1 Liter Heizöl 65 Cent gekostet. Für die Füllung eines 3.000-Liter-Heizöltanks (durchschnittliches Einfamilienhaus) mussten 1.950 Euro bezahlt werden. Heute kostet die gleiche Füllung, bei einem Preis von 97 Cent für einen Liter Heizöl, 2.910 Euro. Also fast die Hälfte mehr! Mit 1. Juli 2008 kommt nun auch eine saftige Steuererhöhung auf Heizöl um 3,6 Cent pro Liter, womit Heizöl erstmals über einen Euro pro Liter kosten und damit noch teuer wird! Das Kollegium der Kärntner Lands­regierung fordert daher von der österreichischen Bundesregierung die sofortige Rück­nahme der Steuererhöhung auf Heizöl.““

Wien, 6. Juni 2008

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler Kollegin und Kollegen be­treffend eine teilweise Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung als Maßnahme zur Leistungsförderung und steuerlichen Entlastung der österreichischen Arbeitnehmer

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvor­lage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und
ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (612 d.B.)

Mehr als 820.000 österreicherische Arbeitnehmer machen Überstunden. Hochgerech­net machten die Österreicher und die Österreicherinnen im letzten Jahr rund 375 Mil­lionen Überstunden. Die durchschnittliche wöchentliche Überstundenzahl lag dabei bei 8,8 Überstunden pro Woche, d. h. ca. 35 Stunden pro Monat. Zudem stieg die Zahl der Österreicher und Österreicherinnen, die regelmäßig Überstunden leisten, seit 2004 ste­tig an.

Konkret erfolgte von 2004 bis 2007 eine Steigerung um 26,8 %.

Wenn sich (diese) Leistung in diesem Land wieder lohnen soll, wäre insbesondere eine deutlich spürbare Entlastung dieser Gruppe der Leistungsträger erforderlich. Wir schla­gen vor, dies durch eine teilweise Steuerbefreiung für bis zu 20 Überstunden im Monat zu verwirklichen. Der Rechnungsansatz beruht auf dem Gedanken, zumindest für un­gefähr jeden Arbeitstag im Monat eine Überstunde steuerlich zu befreien. Von einer solchen teilweisen Steuerbefreiung der Überstundenbezahlung würden die begünstig­ten Arbeitnehmer mit einer Entlastung von durchschnittlich 1.300 Euro pro Jahr profi­tieren. Die Leistungsbereitschaft der Menschen würde durch das mit der Maßnahme verbundene Signal „Mehrarbeit wird entsprechend honoriert“ gefördert werden.

Mit dieser Maßnahme gingen mehrere erstrebenswerte Folgewirkungen einher. Die leistungsfördernde Maßnahme verringert nicht nur den Anreiz zur illegalen Schwarzar­beit (vgl. Prof. Schneider), sondern gibt einen Ansporn zu Mehrarbeit und wird sich da­durch positiv auf das Wachstum der Gesamtwirtschaft auswirken. Gleichzeitig könnte sie auch den für die österreichischen Unternehmen immer stärker werdenden Druck des Facharbeitermangels lindern.

 


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