Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat im Sinne einer Entlastung der von den exorbitant gestiegenen Treibstoffpreisen massiv belasteten Österreicherinnen und Österreicher umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die bereits beschlossenen Erhöhungen der Mineralölsteuer zurückgenommen werden und den Klimafonds aus den sonstigen Steuermehreinnahmen zu finanzieren.“
Wien, am 06.06.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher Kollegin und Kollegen betreffend die Bestimmung eines volkswirtschaftlich gerechtfertigten Höchstpreises für Treibstoffe
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (612 d.B.) in der 63. Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2008
Die derzeit explodierenden Preise für Diesel und Benzin stellen einerseits eine außergewöhnliche Belastung für die Österreicherinnen und Österreicher dar und zeitigen andererseits zweifelsohne entsprechende negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, die sich unter anderem in steigenden Inflationsraten, in einer Schwächung der Binnenkonjunktur sowie sinkender Kaufkraft bemerkbar machen.
§ 2 Preisgesetz normiert, dass für Sachgüter, für die Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen (…) getroffen werden, (…) die Behörde für die Dauer dieser Maßnahmen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmen kann. Für Erdöl regelt das Erdölbevorratungs- und Meldegesetz in diesem Zusammenhang die entsprechenden Lenkungsmaßnahmen, die die Importeure von Erdöl und Erdölprodukten verpflichten, für den Krisenfall Pflichtnotstandsreserven zu halten. Vorratspflichtige haben ab 1. April jeden Jahres je 25% des Importes an Erdöl und den einzelnen Erdölprodukten sowie Biokraftstoffen und Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen im vorangegangenen Kalenderjahr als Pflichtnotstandsreserven im Inland zu halten.
Somit ist im konkreten Fall die Anwendung des Preisgesetzes und damit die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise entweder auf Antrag oder von Amts wegen durch die Behörde nicht nur möglich sondern aufgrund der aktuellen Preisentwicklung dringend geboten. Ein volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preis ist laut Preisgesetz insbesondere dann anzunehmen, wenn dieser insbesondere der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entspricht. Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Treibstoffpreise allein im letzten Jahr um bis zu 30 % stiegen, im Gegenzug dazu die kollektivvertraglichen Gehalts- und Lohnanpassungen durch die kalte Progression, durch Gebühren - und Steuererhöhungen vollständig aufgefressen wurden, kann mit Sicherheit nicht mehr von Preisen gesprochen werden, die der wirtschaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entsprechen.
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