Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 108

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat im Sinne einer Entlastung der von den exorbitant gestiegenen Treibstoffpreisen massiv belasteten Ös­terreicherinnen und Österreicher umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die bereits beschlossenen Erhöhungen der Mineralölsteuer zurückgenommen wer­den und den Klimafonds aus den sonstigen Steuermehreinnahmen zu finanzieren.“

Wien, am 06.06.2008

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher Kollegin und Kollegen betreffend die Be­stimmung eines volkswirtschaftlich gerechtfertigten Höchstpreises für Treibstoffe

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangs­steuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (612 d.B.) in der 63. Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2008

Die derzeit explodierenden Preise für Diesel und Benzin stellen einerseits eine außer­gewöhnliche Belastung für die Österreicherinnen und Österreicher dar und zeitigen andererseits zweifelsohne entsprechende negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, die sich unter anderem in steigenden Inflationsraten, in einer Schwächung der Binnen­konjunktur sowie sinkender Kaufkraft bemerkbar machen.

§ 2 Preisgesetz normiert, dass für Sachgüter, für die Lenkungs- und Bewirtschaftungs­maßnahmen (…) getroffen werden, (…) die Behörde für die Dauer dieser Maßnahmen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmen kann. Für Erdöl regelt das Erdöl­bevorratungs- und Meldegesetz in diesem Zusammenhang die entsprechenden Len­kungsmaßnahmen, die die Importeure von Erdöl und Erdölprodukten verpflichten, für den Krisenfall Pflichtnotstandsreserven zu halten. Vorratspflichtige haben ab 1. April jeden Jahres je 25% des Importes an Erdöl und den einzelnen Erdölprodukten sowie Biokraftstoffen und Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen im vorange­gangenen Kalenderjahr als Pflichtnotstandsreserven im Inland zu halten.

Somit ist im konkreten Fall die Anwendung des Preisgesetzes und damit die Bestim­mung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise entweder auf Antrag oder von Amts wegen durch die Behörde nicht nur möglich sondern aufgrund der aktuellen Preisent­wicklung dringend geboten. Ein volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preis ist laut Preis­gesetz insbesondere dann anzunehmen, wenn dieser insbesondere der jeweiligen wirt­schaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entspricht. Gerade vor dem Hinter­grund der Tatsache, dass die Treibstoffpreise allein im letzten Jahr um bis zu 30 % stiegen, im Gegenzug dazu die kollektivvertraglichen Gehalts- und Lohnanpassungen durch die kalte Progression, durch Gebühren - und Steuererhöhungen vollständig auf­gefressen wurden, kann mit Sicherheit nicht mehr von Preisen gesprochen werden, die der wirtschaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entsprechen.

 


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