Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 124

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Wenn aber weiterhin internationale Standards in der Türkei auch bei anderen Großpro­jekten nicht eingehalten und Sozialrechte und Menschenrechte mit Füßen getreten werden, dann minimiert sich natürlich die Chance für eine vertiefte wirtschaftliche Be­ziehung Österreichs mit der Türkei, und es stellt sich wohl die Frage, wie bei zukünfti­gen Projekten die Einhaltung internationaler Standards garantiert werden kann – nicht nur bei Ilisu, auch bei anderen Projekten. Dazu würde es wohl zu einer stärkeren Exe­kution bisher bestehender Standards kommen müssen. Nur dann sehe ich auch die Chance für eine Vertiefung der Beziehungen dieser beiden Länder. – Danke sehr. (Bei­fall bei den Grünen.)

13.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Lutz Weinzinger das Wort mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


13.53.19

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Doppelbesteuerungsabkommen sind grundsätzlich eine gute Sache: Zwei Staaten, auf gleicher Augenhöhe, vereinbaren, dass sie eine Doppelbesteuerung ver­hindern wollen; sowohl die einen als auch die anderen. Ich bin sehr froh, dass es end­lich gelungen ist, mit der Türkei als selbständigem Staat auf gleicher Ebene, auf glei­cher Augenhöhe ein Besteuerungsabkommen so wie mit vielen anderen Staaten abzu­schließen.

Mein Vorredner hat eigentlich schon sehr deutlich darauf hingewiesen, dass uns neben diesem Doppelbesteuerungsabkommen einige andere Sachen durchaus trennen. Dort gibt es eine andere Art der Wirtschaftskultur, eine andere Art der Sozialkultur, eine andere Art, wie man mit Menschenrechten umgeht, wie man mit der Natur umgeht, wie man mit Kulturgütern umgeht, ob das nun dieses Staudammprojekt ist oder ob das andere Fragen sind.

Daher steht fest: Selbstverständlich können und sollen wir mit allen Staaten als selb­ständiger Staat Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen schließen, aber eines kann man daraus nicht ableiten: dass man diesen Staat in die EU aufneh­men muss, dass man mit diesem Staat eine so enge wirtschafts- und gesellschaftspoli­tische Beziehung eingeht wie mit den anderen EU-Staaten. Das wird nicht möglich sein.

Abgesehen davon, dass die Türkei nur zu ganz wenigen Prozent zum europäischen Festland gehört und ansonsten ein asiatischer Staat ist (Beifall bei der FPÖ), abgese­hen davon, dass diese asiatische Staatsform auch unserer Form des Zusammenle­bens absolut nicht entspricht, weder aus kultureller Hinsicht noch aus geschichtlicher Hinsicht, noch auch in der Form, wie man dort Politik versteht, weil dort die Trennung von Kirche – das heißt vom Islam – und Staat mehr und mehr verschwimmt: Abkom­men ja, auch mit der Türkei und gerade mit der Türkei, gar keine Frage, aber das heißt nicht, daraus abzuleiten, die Türkei ist in die EU aufzunehmen. Dem stimmen wir in keiner Weise zu, und ich weiß, dass der Großteil der Bevölkerung so denkt und auch – auch wenn Sie es nicht alle zugeben – der Großteil von Ihnen. – Ich danke Ihnen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Bucher das Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.22

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte mich jetzt keiner Türkei-Debatte stellen, sondern generell natürlich unsere Zustimmung zu diesem Dop-


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