Wenn aber weiterhin internationale Standards in der Türkei auch bei anderen Großprojekten nicht eingehalten und Sozialrechte und Menschenrechte mit Füßen getreten werden, dann minimiert sich natürlich die Chance für eine vertiefte wirtschaftliche Beziehung Österreichs mit der Türkei, und es stellt sich wohl die Frage, wie bei zukünftigen Projekten die Einhaltung internationaler Standards garantiert werden kann – nicht nur bei Ilisu, auch bei anderen Projekten. Dazu würde es wohl zu einer stärkeren Exekution bisher bestehender Standards kommen müssen. Nur dann sehe ich auch die Chance für eine Vertiefung der Beziehungen dieser beiden Länder. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
13.53
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Lutz Weinzinger das Wort mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Doppelbesteuerungsabkommen sind grundsätzlich eine gute Sache: Zwei Staaten, auf gleicher Augenhöhe, vereinbaren, dass sie eine Doppelbesteuerung verhindern wollen; sowohl die einen als auch die anderen. Ich bin sehr froh, dass es endlich gelungen ist, mit der Türkei als selbständigem Staat auf gleicher Ebene, auf gleicher Augenhöhe ein Besteuerungsabkommen so wie mit vielen anderen Staaten abzuschließen.
Mein Vorredner hat eigentlich schon sehr deutlich darauf hingewiesen, dass uns neben diesem Doppelbesteuerungsabkommen einige andere Sachen durchaus trennen. Dort gibt es eine andere Art der Wirtschaftskultur, eine andere Art der Sozialkultur, eine andere Art, wie man mit Menschenrechten umgeht, wie man mit der Natur umgeht, wie man mit Kulturgütern umgeht, ob das nun dieses Staudammprojekt ist oder ob das andere Fragen sind.
Daher steht fest: Selbstverständlich können und sollen wir mit allen Staaten als selbständiger Staat Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen schließen, aber eines kann man daraus nicht ableiten: dass man diesen Staat in die EU aufnehmen muss, dass man mit diesem Staat eine so enge wirtschafts- und gesellschaftspolitische Beziehung eingeht wie mit den anderen EU-Staaten. Das wird nicht möglich sein.
Abgesehen davon, dass die Türkei nur zu ganz wenigen Prozent zum europäischen Festland gehört und ansonsten ein asiatischer Staat ist (Beifall bei der FPÖ), abgesehen davon, dass diese asiatische Staatsform auch unserer Form des Zusammenlebens absolut nicht entspricht, weder aus kultureller Hinsicht noch aus geschichtlicher Hinsicht, noch auch in der Form, wie man dort Politik versteht, weil dort die Trennung von Kirche – das heißt vom Islam – und Staat mehr und mehr verschwimmt: Abkommen ja, auch mit der Türkei und gerade mit der Türkei, gar keine Frage, aber das heißt nicht, daraus abzuleiten, die Türkei ist in die EU aufzunehmen. Dem stimmen wir in keiner Weise zu, und ich weiß, dass der Großteil der Bevölkerung so denkt und auch – auch wenn Sie es nicht alle zugeben – der Großteil von Ihnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Bucher das Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte mich jetzt keiner Türkei-Debatte stellen, sondern generell natürlich unsere Zustimmung zu diesem Dop-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite