Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 134

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.19.20

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dem Umstand, dass wir hier heute über einen Bericht dis­kutieren, der in der letzten Zeit oder normalerweise im Ausschuss enderledigt wird ... – Oder umgekehrt: Wir verdanken es dem Umstand, dass heute wenige Tagesordnungs­punkte zu besprechen sind, dass wir heute über diesen Bericht diskutieren können. Wobei wir, so glaube ich, über einen zum Teil sehr fachspezifischen Bericht intensiver und besser im Ausschuss diskutiert haben und das auch in Zukunft so halten werden.

Und es war eine intensive Diskussion, in Ansätzen hat sich das jetzt wieder hier ge­zeigt. Ich glaube, dass der Bericht auch sehr umfassend und informativ ist. Deshalb auch vonseiten meiner Fraktion der Dank an die Autoren.

Die von meinem Vorredner angesprochene Problematik dieser Mehrwertdienste findet sich auch in dem Bericht wieder. Das betrifft nicht nur den ORF, sondern auch andere Anbieter verdienen sich damit ein ordentliches Körberlgeld, vor allem mit Abonne­ments. Wenn man gar nicht mitbekommt, dass man ein Abonnement bestellt hat, dann wird es wirklich bedenklich. Und man sollte sich einmal überlegen, was man dagegen tun kann.

Beim ORF verstehe ich schon den Ärger, vor allem jetzt, über die Höhe der Gebühren. Wenn der Tarif erhöht wird, muss man sich die Frage stellen, vor allem als öffentlich-rechtliches Unternehmen, was man mit diesem Geld alles anstellt, ob man es effizient verwendet. Ich sage aber auch, der ORF sollte nicht so defensiv sein. Ich glaube, die Versuche, die Unterbrecherwerbung auch im ORF umzusetzen, sind ja jetzt wieder ein bisschen in den Hintergrund getreten. Ich meine, gerade dieser Umstand wird einer der wichtigsten Wettbewerbsvorteile für den öffentlich-rechtlichen Bereich werden, nämlich dass man sich da einen Film zur Gänze ohne Unterbrechungen und in einer halbwegs annehmbaren Zeit anschauen kann. Im Vergleich dazu gibt es bei den Privatfernseh­anstalten einen ausufernden Einsatz dieser Unterbrecherwerbung, wo man für einen Film, der eineinhalb Stunden dauert, dann schon zwei Stunden braucht, um ihn wirklich auch bis zum Ende ansehen zu können.

Wir unterstützen die Initiative der Grünen, dass die sozialen Ermäßigungen bei der Ge­bühr vom Staat, so wie das auch bei den Bundesbahnen der Fall ist, ersetzt werden. Hier soll es wirklich eine Kostenwahrheit geben. Wir glauben aber, dass es gerade bei der Gebührenbefreiung von behinderten Menschen eine unübliche und unnotwendige Bürokratie gibt, mit der diese Menschen konfrontiert werden. Wir haben einen entspre­chenden Selbständigen Antrag eingebracht, der seit einem Jahr im Ausschuss liegt. Wir haben ihn in der letzten Ausschusssitzung diskutiert, und ich musste mir von bei­den Koalitionsparteien anhören, der Antrag ist zwar grundsätzlich in Ordnung, aber man muss noch darüber diskutieren. Ich weiß nicht, was hier noch zu diskutieren ist, das ist uns dort auch nicht gesagt worden – außer dass es wieder diesen unmöglichen Usus gibt, dass man über Oppositionsanträge ganz einfach nicht abstimmen lassen möchte.

Wenn das ohnehin alles in diesem Antrag in Ordnung ist, wie Sie gesagt haben, dann können Sie ja zustimmen, und ich gebe Ihnen jetzt die Möglichkeit, das auch zu tun, und bringe diesen Entschließungsantrag als Unselbständigen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket

 


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