Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 137

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gang zu seinen im Internet gebotenen Leistungen nur berechtigten Nutzern zu eröff­nen.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umge­hend ein Rundfunkgebühren-Reformpaket vorzulegen, welches mindestens folgende Punkte umfasst:

angemessene Anhebung der Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung behinder­ter, oder pflegebedürftiger Menschen;

dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Men­schen;

Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;

Erhöhung der barrierenfreien Sendungen auf mindestens 50% des Programmangebo­tes; Verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;

Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programman­gebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;

Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung bzw. Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige empfangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglichkeiten wie insbe­sondere Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


14.24.48

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin sehr froh darüber, dass eingangs eigentlich alle Fraktionen festgestellt und festgehalten haben, dass wir im Verfassungsausschuss eine sehr ausführliche Debatte über den Tätigkeits­bericht der RTR-GmbH geführt haben.

Ich möchte ergänzend sagen – weil der Herr Abgeordnete Scheibner auch betont hat, dass es eine sehr ausführliche Diskussion gegeben hat –, dass diese schon auch statt­gefunden hat, wo es darum gegangen ist, den behinderten Menschen, nämlich vor allem hörbehinderten Menschen, in Österreich den Zugang zum Fernsehen zu erleich­tern. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass ich schon im Ausschuss festgehalten habe, dass wir auf europäischer Ebene mit der Mediendiensterichtlinie sehr intensiv dafür gesorgt haben, dass es ein gesamteuropäisches Anliegen ist, Fernsehen auch Menschen mit Behinderungen näher zu bringen und die Chance zu geben, an dieser Information auch teilnehmen zu können.

Und ich habe auch darüber informiert, dass wir in Österreich, gerade was den ORF be­trifft, eine sehr positive Entwicklung haben, nämlich was die Anzahl jener Sendungen betrifft, die untertitelt sind, was ja ganz wichtig ist, damit wir diese Menschen von der Informationsgesellschaft, vom Fernsehen nicht ausschließen. Mir war das deshalb


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