Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 151

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AKW Temelin: Sicherheitsmängel immer noch nicht behoben

Das tschechische AKW Temelin weist nach wie vor gravierende Sicherheitsmängel auf. Das zwischen Österreich und Tschechien 2001 vereinbarte, völkerrechtlich ver­bindliche Melker Abkommen zur Behebung der Sicherheitsmängel wurde bis heute nicht umgesetzt und seitens der Temelin-Betreiber glatt gebrochen. Obwohl der Melk-Vertrag festschreibt, dass eine kommerzielle Inbetriebnahme von Temelin erst erfolgen darf, wenn die Sicherheitsmängel vollständig behoben sind, ist das AKW seit En­de 2006 im offiziellen Vollbetrieb.

Am 14.12.2006 hat der Nationalrat die Bundesregierung mit den Stimmen aller Fraktio­nen Entschließung aufgefordert, an die tschechische Regierung heranzutreten und um­gehend den Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen einzu­fordern. Für den Fall, dass ein solcher Nachweis nicht erbracht werden sollte, wurden internationale Rechtsschritte verlangt.

Erst am 4.6.2007 hat die Bundesregierung die tschechische Regierung offiziell auf die Verletzung des Melk-Abkommens aufmerksam gemacht und dessen Einhaltung einge­fordert. In anschließenden Verhandlungen der Regierungschefs wurde die weitere Be­handlung des Melk-Abkommens im Rahmen einer bilateralen parlamentarischen Kom­mission vereinbart. Die Kommission arbeitet seit Juli 2007, die Sicherheitsmängel sind nach wie vor ungelöst, Fortschritte konnten kaum erzielt werden. Die tschechische Seite sieht im Melker Abkommen entgegen der Faktenlage keinen völkerrechtlich ver­bindlichen Vertrag und drängt auf einen Abschluss des Melker Prozesses. Bei der für 9. Juni 2008 geplanten Sitzung der interparlamentarischen Kommission droht ein Ende des Melk-Abkommens. Der Melk-Prozess soll trotz nach wie vor vorhandener Sicher­heitsmängel beendet und durch einen unverbindlichen Informationsdialog ersetzt wer­den. Die Stilllegung des AKW Temelin, wie sie noch im SPÖ-ÖVP-Regierungspro­gramm als Ziel formuliert ist, ist für BM Pröll offenbar kein Ziel mehr.

Europäischer Atomausstieg: Kein Initiativen der Bundesregierung

Das Ziel eines europaweiten Atomausstiegs ist im Gegensatz zu früheren Regierungen nicht im Koalitionsabkommen verankert und offenbar kein erklärtes Ziel der Bundesre­gierung. Entsprechend schwach ist die österreichische Politik in dieser Frage. Aktuelle Initiativen der Bundesregierung für eine Reform des Euratom-Vertrags sind ebenso we­nig bekannt wie Versuche mit den zahlreichen anderen AKW-freien EU-Staaten Anti-Atom-Allianzen zu schließen.

Der Vorfall im slowenischen AKW Krsko hat für ein paar Stunden ganz Europa ge­schockt und ist letztlich glücklicherweise glimpflich verlaufen. Der Vorfall hat schmerz­lich offengelegt, dass Österreich und Europa auf einen schweren Atomunfall nicht vorbereitet sind. Die Bevölkerungen Österreichs und Europa können vor einem Super-GAU durch technisches Gebrechen, menschliches Versagen oder einen gezielten Ter­ror-Angriff nicht geschützt werden. Es gibt keine sicheren Atomkraftwerke. Der Atom­ausstieg ist und bleibt die einzig akzeptable Lösung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Ist es richtig, dass die Strahlenwarnzentrale Ihres Ressorts am 4.6.2008 erst um 18:49 von der Krisenzentrale des österr. Innenministeriums über den Vorfall, der seitens der slowenischen Behörden fälschlich als Übung bezeichnet wurde, informiert wurde? Falls nein, wann wurde die Strahlenwarnzentrale Ihres Ressorts informiert?

 


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