AKW Temelin: Sicherheitsmängel immer noch nicht behoben
Das tschechische AKW Temelin weist nach wie vor gravierende Sicherheitsmängel auf. Das zwischen Österreich und Tschechien 2001 vereinbarte, völkerrechtlich verbindliche Melker Abkommen zur Behebung der Sicherheitsmängel wurde bis heute nicht umgesetzt und seitens der Temelin-Betreiber glatt gebrochen. Obwohl der Melk-Vertrag festschreibt, dass eine kommerzielle Inbetriebnahme von Temelin erst erfolgen darf, wenn die Sicherheitsmängel vollständig behoben sind, ist das AKW seit Ende 2006 im offiziellen Vollbetrieb.
Am 14.12.2006 hat der Nationalrat die Bundesregierung mit den Stimmen aller Fraktionen Entschließung aufgefordert, an die tschechische Regierung heranzutreten und umgehend den Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen einzufordern. Für den Fall, dass ein solcher Nachweis nicht erbracht werden sollte, wurden internationale Rechtsschritte verlangt.
Erst am 4.6.2007 hat die Bundesregierung die tschechische Regierung offiziell auf die Verletzung des Melk-Abkommens aufmerksam gemacht und dessen Einhaltung eingefordert. In anschließenden Verhandlungen der Regierungschefs wurde die weitere Behandlung des Melk-Abkommens im Rahmen einer bilateralen parlamentarischen Kommission vereinbart. Die Kommission arbeitet seit Juli 2007, die Sicherheitsmängel sind nach wie vor ungelöst, Fortschritte konnten kaum erzielt werden. Die tschechische Seite sieht im Melker Abkommen entgegen der Faktenlage keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag und drängt auf einen Abschluss des Melker Prozesses. Bei der für 9. Juni 2008 geplanten Sitzung der interparlamentarischen Kommission droht ein Ende des Melk-Abkommens. Der Melk-Prozess soll trotz nach wie vor vorhandener Sicherheitsmängel beendet und durch einen unverbindlichen Informationsdialog ersetzt werden. Die Stilllegung des AKW Temelin, wie sie noch im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm als Ziel formuliert ist, ist für BM Pröll offenbar kein Ziel mehr.
Europäischer Atomausstieg: Kein Initiativen der Bundesregierung
Das Ziel eines europaweiten Atomausstiegs ist im Gegensatz zu früheren Regierungen nicht im Koalitionsabkommen verankert und offenbar kein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Entsprechend schwach ist die österreichische Politik in dieser Frage. Aktuelle Initiativen der Bundesregierung für eine Reform des Euratom-Vertrags sind ebenso wenig bekannt wie Versuche mit den zahlreichen anderen AKW-freien EU-Staaten Anti-Atom-Allianzen zu schließen.
Der Vorfall im slowenischen AKW Krsko hat für ein paar Stunden ganz Europa geschockt und ist letztlich glücklicherweise glimpflich verlaufen. Der Vorfall hat schmerzlich offengelegt, dass Österreich und Europa auf einen schweren Atomunfall nicht vorbereitet sind. Die Bevölkerungen Österreichs und Europa können vor einem Super-GAU durch technisches Gebrechen, menschliches Versagen oder einen gezielten Terror-Angriff nicht geschützt werden. Es gibt keine sicheren Atomkraftwerke. Der Atomausstieg ist und bleibt die einzig akzeptable Lösung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass die Strahlenwarnzentrale Ihres Ressorts am 4.6.2008 erst um 18:49 von der Krisenzentrale des österr. Innenministeriums über den Vorfall, der seitens der slowenischen Behörden fälschlich als Übung bezeichnet wurde, informiert wurde? Falls nein, wann wurde die Strahlenwarnzentrale Ihres Ressorts informiert?
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