Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 152

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2. Falls ja, halten Sie es für ausreichend und zufriedenstellend, dass die Strahlen­warnzentrale des österreichischen Umweltministeriums erst vier Stunden nachdem die Krsko-Betreiber ein Leck im Primärkreislauf entdeckt haben informiert wurde und die österreichische Öffentlichkeit erst fünf Stunden nach dem Vorfall Informationen erhält? Falls ja, warum? Falls nein, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

3. Wann wurde das Leck im Primärkreislauf des AKW Krsko den Ihnen vorliegenden Informationen zu Folge entdeckt?

4. Haben Sie bereits einen offiziellen bericht der slowenischen Atombehörde über die Pannen bei der Information über den Vorfall angefordert?

5. Welche Konsequenzen werden Sie aus diesen Pannen ziehen? Was werden Sie bis wann konkret tun, damit es im Falle eines wirklichen Atom-Unfalls nicht zu einem sol­chen „Informations-Wirr-warr“ kommen kann?

6. Wieso haben deutsche und österreichische Nachrichtenagenturen und Medien die Öffentlichkeit früher über den Vorfall im AKW Krsko informiert als das österreichische Umweltministerium?

7. Bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen Österreich und Slowenien, Tsche­chien, der Slowakei, Ungarn und Deutschland, wonach die Betreiber der AKW Krsko, Dukovany, Mochovce, Bohunice, Paks und Isar 1 bei Zwischen- und Störfällen umge­hend und direkt die Strahlenwarnzentrale des österreichischen Umweltministeriums zu informieren haben? Wenn nein, warum nicht?

8. Angesichts des Frühwarn-Chaos beim aktuellen Vorfall in Krsko erscheinen solche Direkt-Informationsabkommen ein gebot der Stunde. Bis wann wollen Sie solche Vereinbarungen mit den benachbarten AKW-Staaten abschließen?

9. Ist es Ihre Pflicht bzw. die Pflicht der in Ihrem Ressort angesiedelten Strahlenwarn­zentrale, die österreichische Öffentlichkeit nach AKW-Störfällen, die eine gefahr für die Bevölkerung bedeuten können, raschest möglich zu informieren? Falls ja, was werden Sie tun, um dieser Pflicht künftig besser nachzukommen? Falls nein, wessen Pflicht ist es dann?

10. Welche Informationsfristen müssen die slowenischen Behörden im Falle eines Atom-Unfalles gegenüber Österreich einhalten? Gibt es überhaupt Fristen? Falls nein, warum nicht?

11. Haben Sie aus der Informationspanne in Folge des Störfalls im AKW Temelin vom 6.6.2004 nichts gelernt? Welche Konsequenzen haben Sie damals gezogen?

12. Sollte es im AKW Krsko zu einem schweren Unfall mit großflächigem Austritt von Radioaktivität kommen, der auf Grund ungünstiger meteorologischen Bedingungen eine Gefahr für Österreich darstellt, wie viele Stunden nach dem Störfall müsste mit der Evakuierung der Bevölkerungen von Graz und Klagenfurt begonnen werden und bis wann müsste die Evakuierung abgeschlossen sein?

13. Sollte es in den AKW Paks, Mochovce, Bohunice, Dukovany, Temelin oder Isar 1 zu einem schweren Unfall mit großflächigem Austritt von Radioaktivität kommen, der auf Grund ungünstiger meteorologischen Bedingungen eine Gefahr für Österreich dar­stellt, wie viele Stunden nach dem Störfall müsste mit der Evakuierung der Bevölkerun­gen von Wien, Eisenstadt, Linz, Salzburg, Innsbruck oder Graz begonnen werden und bis wann müsste die Evakuierungen abgeschlossen sein? (Bitte um detaillierte Auflis­tung)

 


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