dung des Nachbarstaates nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz oder Information der eigenen Bevölkerung auch der Partnerstaat zu benachrichtigen.
Zur Frage 11:
Bei dem Ereignis des 6. Juni 2004 im Block 2 des KKW Temelín handelt es sich um die Leckage von zirka drei Kubikmetern leicht kontaminierten Wassers. Dieses ist in dafür vorgesehenen Bereichen gesammelt worden, deren Oberfläche dadurch zwischen drei und acht Becquerel pro Quadratzentimeter kontaminiert wurde. Weder waren davon Personen des KKW Temelín noch irgendwelche Bereiche außerhalb des Kraftwerks und schon gar nicht die österreichische Bevölkerung und Umwelt betroffen. Alle von tschechischer Seite übermittelten Angaben konnten direkt durch österreichische Messstationen in unmittelbarer Nähe des Standortes Temelín – das gilt auch im konkreten Fall wieder – bestätigt werden. Die im Melker Prozess vereinbarte Info-Hotline hat vereinbarungsgemäß funktioniert.
Die Konsequenz daraus – wie auch aus dem vorgestrigen Ereignis – ist, dass sich die österreichische Bevölkerung auf das Umweltministerium und das von uns betriebene Strahlenfrühwarnsystem absolut verlassen kann. Gefahren sind beim Namen zu nennen und aufzuzeigen, aber Panikmache ist sicher unseriös.
Zu den Fragen 12 und 13:
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei schweren KKW-Unfällen hängen von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel Unfallablauf in der Anlage und Wettersituation. Wie schon zuvor erläutert, ist daher eine möglichst rasche und umfassende Information aus dem Unfallland von höchster Wichtigkeit.
Um dies zu gewährleisten, wurden die bilaterale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit allen Nachbarstaaten Österreichs, die Kernkraftwerke betreiben, in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Ein permanenter automatischer Datenaustausch notfallrelevanter Daten, wie zum Beispiel von Messwerten der Strahlenfrühwarnsysteme, gewährleistet die umgehende Information der österreichischen Behörden in einem Anlassfall, was selbst bei relativ kurzen Vorwarnzeiten die rechtzeitige Einleitung und Umsetzung von etwaigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ermöglicht.
Zusätzlich können durch den Einsatz von sogenannten Entscheidungshilfesystemen erste Prognosen über die mögliche Betroffenheit der Bevölkerung durch einen Unfall in einer kerntechnischen Anlage bereits vor einer tatsächlichen Freisetzung von Radioaktivität berechnet werden, wodurch wertvolle Zeit für die Vorbereitung von Maßnahmen gewonnen wird.
Betreffend die Evakuierung der Bevölkerung ist festzuhalten, dass im Auftrag meines Ressorts umfangreiche Analysen der Auswirkung verschiedener schwerer – auch sehr unwahrscheinlicher – KKW-Unfälle in grenznahen Anlagen durchgeführt worden sind. Diese zeigen, dass eine großflächige Evakuierung der Bevölkerung in Österreich auch im ungünstigsten Fall nicht erforderlich sein wird. Hingegen wären andere Schutzmaßnahmen, wie etwa die Einnahme von Kaliumjodittabletten oder das Verbleiben in den Häusern, zu ergreifen. Für diese Maßnahmen sind entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Zu den Fragen 14 und 16:
Diese Fragen des Katastrophenschutzes liegen nicht in der Zuständigkeit meines Ressorts.
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