Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 164

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Zu Frage 17:

Die Botschaft, die auch aus dem von mir initiierten und veröffentlichten „Argumenta­rium: Kernenergie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ hervorgeht, ist klar und eindeutig: Gegen Terrorangriffe können Kernkraftwerke nur in beschränktem Maße geschützt werden. Nukleare Weiterverbreitung mit dem Ziel, Kernwaffen zu bauen, ist weiterhin – weltweit – ein ernstes Thema in der internationalen Politik.

Mein Haus beschäftigt sich seit jeher mit externen Gefährdungen von Kernanlagen. Ich habe mich daher auch sofort nach Ernennung des EU-Koordinators für die Bekämp­fung des Terrorismus an diesen gewandt und ihn gebeten, dem Terror gegen kerntech­nische Anlagen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Österreich unterstützt diesbezügliche Aktivitäten auf bilateraler, internationaler und EU-Ebene aktiv. So wurde mit Deutschland sowohl betreffend Zwischenlager als auch Kernkraftwerke ein intensiver Dialog – zum Teil in eigenen Sondertreffen – geführt, bei dem auch streng vertrauliche Informationen tiefgehend erörtert wurden.

Betreffend die Konsequenzen für den speziellen Fall eines terroristischen Angriffes auf ein Atomkraftwerk ist zu sagen, dass die Art des Anlassfalles für eine großräumige ra­dioaktive Kontamination Österreichs bei der Notfallplanung zweitrangig ist. Ausschlag­gebend für die notwendigen Maßnahmen sind die Höhe der Strahlenbelastung und die Größe des betroffenen Gebietes. Die Auswirkungen von terroristischen Aktionen neh­men in diesem Sinn keine Sonderstellung in den denkbaren Szenarien ein.

Zu den Fragen 18 und 19:

Österreich zählte und zählt zu den am stärksten von den Fernwirkungen der Katastro­phe im Kernkraftwerk Tschernobyl betroffenen Staaten Mitteleuropas. In unserer nähe­ren und weiteren Umgebung befinden sich in Ost und West zahlreiche Kernkraftwerke. Allerdings wird realistischerweise auf Sicht ein Ausstieg aus der Kernenergie kaum zu erreichen sein – auch wenn wir das vertreten. Ich sage klar und deutlich: Das wird nicht zu erreichen sein!

Die konsequente Position Österreichs ist es daher, unter Hinweis auf die Risiken der Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstüt­zen und gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheit­licher hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Nachdruck fortzusetzen.

Zu beachten ist aber, dass Entscheidungen über die nationale Energiepolitik weitestge­hend der nationalen Souveränität unterliegen. Was wir für uns in Anspruch nehmen – das wurde auch in den Verhandlungen zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vorgebracht: nationale Souveränität in der Energiepolitik –, müssen wir auch an­deren zugestehen. Wir werden jedoch unsere Überzeugungsarbeit weiterführen, ja weiterführen müssen. Ausstiegsszenarien können nur gemeinsam mit dem betroffenen Staat entwickelt werden.

Zu den Fragen 20 bis 25:

Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernkraft nach wie vor ab – unter ande­rem deshalb, weil sie weder mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in Ein­klang zu bringen ist noch eine kostengünstige und zukunftsverträgliche Option zur Be­kämpfung des Klimawandels darstellt –, muss aber leider die nationale Souveränität anderer Staaten in dieser Frage respektieren.

Dort jedoch, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung und den Schutz der Umwelt geht, ist Österreich berechtigt und auch verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Das geht auch ganz klar aus dem Regierungsprogramm für diese


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