Atomstrom importiert, als Zwentendorf jemals produziert hätte, und wir gleichzeitig andere Länder kritisieren, in denen diese Atomkraftwerke stehen.
Wenn wir ehrlich sind, dann müssten wir alles daran setzen, dass wir so energieautonom werden, dass wir nicht mehr auf Atomstrom aus dem Ausland angewiesen sind. Aber solange wir das tun und solange wir Atomstrom importieren, haben wir jedes Recht verwirkt, andere Länder deswegen zu verurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Diskussion.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Neubauer, Klement und weiterer Abgeordnete
betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AKW Krsko in der 63. Sitzung des Nationalrates in der XXIII. GP. am 6. Juni 2008
Im Jahr 1956 wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluß der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden. Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Im Herbst dieses Jahres jährt sich diese Volksabstimmung zum 30. Mal.
Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel – jährlich 40 Millionen Euro – aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomenergie. Ein Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher gebundenen finanziellen Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung wären daher ein Gebot der Stunde. Im Geiste des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwentendorf und des Mitspracherechts der Österreicher in essentiellen Fragen wäre eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zielführend.
Der Salzburger Völkerrechtsexperte Univ.-Prof. Michael Geistlinger hat den bedeutungsvollen Hinweis geliefert, daß es „Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde“ möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden läßt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik Österreichs und des Ergebnisses der
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