gegen die Atomkraft einzutreten. Warum gibt es dann bis heute keine rechtsverbindlichen Normen bei Atomkraftwerken? Warum gibt es das alles nicht?
Ich glaube, dass das reine Verbalerotik und Placebo für die Bevölkerung ist, um den Menschen zu suggerieren, dass die Sicherheit ohnehin durchaus gewährleistet ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der wirkliche Wille, gegen die Atomkraft in Europa, gegen die Länder aufzutreten, besteht jedoch nicht wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Das wird die Wahrheit sein.
Wenn Kollege Kapeller sagt, der Minister sei ja nicht zuständig für den Störfall, dann gebe ich ihm recht. Er hat aber auch gesagt, dass es dort, wo Menschen arbeiten, durchaus auch zu menschlichen Verfehlungen kommen kann. Ich muss Ihnen sagen: am 29. November 2001 hat man mit dem Melker Abkommen die Nullvariante zu Grabe getragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zu diesem Zeitpunkt hatten selbst ÖVP-Landeshauptleute an dieser Nullvariante festgehalten. Wir haben mit diesem Tag, mit diesem Melker Abkommen – ich sage deshalb Abkommen, weil ja die Tschechen von keinem Vertrag sprechen – die Variante, Temelín noch wirklich bekämpfen zu können, zu Grabe getragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute noch zu behaupten, man hatte damals immer noch das Ziel, Temelín trotzdem noch zu verhindern, ist eigentlich nur mehr Augenauswischerei. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Vertrag war für uns immer völkerrechtlich verbindlich. Wir haben aber bereits bei den ersten Durchsichten dieses Abkommens gesehen, dass da massive rechtliche Fehler gemacht wurden. Ich will jetzt niemandem unterstellen, dass sie bewusst gemacht wurden, um den Tschechen irgendwelche Hintertüren offenzuhalten, aber es ist schon sehr bemerkenswert, dass ganz einfache Dinge wie die Verankerung einer Streitbeilegungserklärung nicht einmal enthalten waren. Das hat ja im Wesentlichen den allesamt bekannten Beschluss des hiesigen Parlaments verhindert, nämlich eine Völkerrechtsklage einzureichen.
Obwohl Tschechien bereits im November 2006 auf das Melker Abkommen „gepfiffen“ hat, indem es eine vorzeitige Kollaudierung gemacht und dadurch gegen dieses Abkommen verstoßen hat, haben sie uns bei der Temelín-Konferenz dezidiert gesagt: Das Melker Abkommen ist für uns kein völkerrechtlich bindender Vertrag.
Das war in Prag. Dann hat man über Rückfrage gesagt, das Abkommen ist nicht einmal ein Vertrag, sondern ein Fetzen Papier. Dann haben wir nach der Mängelbehebung gefragt und danach, wann wir die Gutachten bekommen. Da hat es geheißen, bis zur Sitzung in Wien. Auf Nachfrage, wo die Gutachten sind, hat es geheißen, die sind wieder einmal nicht gekommen.
Sie haben zu diesem Zeitpunkt 17 Mal die Informationspflicht nicht eingehalten und verletzt. Wir sind draufgekommen, dass 17 Störfälle nicht an Österreich gemeldet wurden. Das ist nicht nachvollziehbar und das ist auch nicht verzichtbar und auch wirklich nicht tolerierbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn uns Herr Dr. Kromp vor drei Tagen mitgeteilt hat, dass die wichtigsten Mängel am AKW Temelín bis heute nachträglich nicht behoben sind, verstehe ich überhaupt nicht, wie man am Montag mit einem reinen Informationsabkommen das Auslangen finden will und die ganzen Interessen Österreichs zu Grabe tragen will; und welche Fehlerhaftigkeit so ein Abkommen haben kann, sieht man ja jetzt am Störfall Krško. Das ist eine Brüskierung der österreichischen Interessen. Das ist eine Brüskierung jener Mil-
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