Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 233

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2. Nach § 319 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt:

„(8) Jener Teil des Erhöhungsbetrages nach Abs. 5 Z. 1 oder 2, der auf Grund des rückwirkenden Inkrafttretens dieser Bestimmungen noch nicht zur Auszahlung gelangt ist, ist gemeinsam mit dem Pensionsbezug für September 2008 zur Auszahlung zu bringen.“

5. Artikel 3 der Regierungsvorlage erhält die Bezeichnung Artikel 3 Ziffer 3.

6. In Artikel 3 werden folgende Ziffern 1 und 2 eingefügt:

1. § 309 Abs. 5 lautet

„(5) Abweichend von § 108h Abs. 1 erster Satz sind im Kalenderjahr 2008 alle Pensio­nen, die mehr als 746,99 € monatlich betragen, nicht mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen, sondern wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension monatlich

1. weniger als 620,99, so ist sie mit dem Faktor 1,035 zu vervielfachen;

2. mehr als 620,99 € bis zu 1 050 €, so ist sie um 21 € zu erhöhen;

3. mehr als 1 050 € bis zu 1 700 €, so ist sie mit dem Faktor 1,020 zu vervielfachen;

4. mehr als 1 700 € bis zu 2 161,50 €, so ist sie um einen Prozentsatz zu erhöhen, der zwischen den genannten Werten von 2,0 % auf 1,7 % linear absinkt;

5. mehr als 2 161,50 €, so ist sie um 36,75 € zu erhöhen.“

2. Nach § 309 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 eingefügt:

„(8) Jener Teil des Erhöhungsbetrages nach Abs. 5 Z. 1 oder 2, der auf Grund des rückwirkenden Inkrafttretens dieser Bestimmungen noch nicht zur Auszahlung gelangt ist, ist gemeinsam mit dem Pensionsbezug für September 2008 zur Auszahlung zu bringen.“

Begründung

Die Pensionserhöhung 2008 hat für erhebliche Aufregung gesorgt. Für Empörung unter den Betroffenen sorgte insbesondere die Tatsache, dass PensionsbezieherInnen, die eine Pension niedriger als € 747,- beziehen, eine geringere Pensionserhöhung akzep­tieren mussten als etwa BezieherInnen von Pensionen zwischen € 747,- und € 2160,-.

Dadurch kam es zu unverständlichen Situationen, weil z.B. BezieherInnen von Pen­sionen in der Höhe € 1150 höhere Erhöhungsbeträge erzielten als etwa ein Paar, das mit zwei etwa gleich hohen Pensionen das selbe Haushaltseinkommen erreichte. Besonders augenfällig ist in Zusammenhang mit der Pensionserhöhung jedoch die geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung der PensionistInnen: Von den etwa 1,1 Mio. Pensionen unter € 747,- sind ca. 830.000 Pensionen von Frauen. Das heißt, dass knapp 65% aller Pensionen von Frauen nur mit 1,7% erhöht wurden, während 63 % aller Männerpensionen mit einem höheren Betrag erhöht wurden.

Diese Tatsache ist auch jenseits der Frage, ob die Betroffenen existenziell abgesichert sind oder nicht von Bedeutung, weil sie Fortsetzung einer unterschiedlichen Behand­lung und Bewertung von Frauen in der Arbeitswelt bis in die Pension bedeutet und die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern vergrößert.

Angesichts der Tatsache, dass der Bund im Jahr 2007 erhebliche Mehreinnahmen im Ausmaß von € 1,6 Mia. zu verzeichnen hatte und der gegenständliche Vorschlag Mehr­kosten in etwa von € 94 Mio. oder nicht einmal 6% der Mehreinnahmen verursacht, kann auch budgetärer Notstand eine derartige Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen.

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