Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 238

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ja gar nicht zuständig ist. (Bundesminister Dr. Buchinger: Na, na! – Abg. Mag. Lapp: Das ist falsch!) – Das nur einmal so als Kurzerklärung, was da eigentlich abgeht. Sie hat uns nämlich erklärt, er sei deshalb nicht zuständig, weil Persönliche Assistenz Sa­che der Länder ist.

Jetzt möchte ich nur ganz kurz Revue passieren lassen: Es war Anfang der neunziger Jahre – wer sich noch erinnern kann –, da hatten wir elf Pflegegeldregelungen: neun Landes-Pflegegeldregelungen, die Blindenbeihilfe und dann den Hilflosenzuschuss. Und wir haben gesagt, wir wollen ein bundeseinheitliches Pflegegeld. Dann hat es ge­heißen, das kommt überhaupt nicht in Frage, das geht uns alles nichts an, das ist Län­dersache. Und seit 1993 haben wir ein bundeseinheitliches Pflegegeldgesetz, und das ist gut so.

Fall zwei: Es ist noch gar nicht so lange her, da hat man gesagt, diese ganze Pflege­debatte von alten Menschen und 40 000 illegalen PflegerInnen geht eigentlich den Bund auch alles nichts an, das ist Sache der Länder. Trotzdem ist man dann irgendwo draufgekommen, es müsste den Bund schon etwas angehen, denn es gibt ja seit 1. Jänner 2008 die sogenannte 24-Stunden-Pflege, wo sich nur 15 Prozent der illegal beschäftigten BetreuerInnen bis jetzt legalisiert haben.

Jetzt haben wir den nächsten Punkt, und da geht es um eine bundeseinheitliche Rege­lung zur Persönlichen Assistenz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer es bis jetzt noch nicht begriffen hat, dem muss ich es noch einmal extra sagen: Eine einheit­liche Bundesregelung für Persönliche Assistenz ist selbstverständlich, Herr Minister! Da brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren! Als Ergänzung, wie es eben die 24-Stunden-Betreuung gibt, wie es die Assistenz am Arbeitsplatz gibt, muss es auch die Persönliche Assistenz geben. Da darf es nicht neun Landesregelungen geben, son­dern da muss es eine bundeseinheitliche Regelung geben.

Wer das dann bezahlt, ist die andere Diskussion, die wir irgendwann auch führen müs­sen. Aber jetzt geht es darum, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung brauchen, um zu definieren, was Persönliche Assistenz ist, damit wir nicht wieder den Wildwuchs haben, dass jeder irgendetwas anderes darunter versteht und jeder tut, wie er will, und viele Bundesländer gar nichts tun.

Für die Persönliche Assistenz gibt es jetzt seit Kurzem eine Regelung in Wien. Dann gibt es eine Regelung in Oberösterreich, dann gibt es eine Regelung in Tirol, die aber in der Regel über das Rehabilitationsgesetz läuft, und sonst gibt es ohnehin nichts.

Das sind nur drei Regelungen, und diese drei sind bereits unterschiedlich. Wenn wir bereits neun Regelungen hätten, dann hätten wir neun unterschiedliche. Und um die­sem Wildwuchs gleich im Vorhinein auszuweichen und etwas Ordentliches zu machen, brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung. (Beifall bei den Grünen.)

Mein Entschließungsantrag hat nicht mehr ausgesagt, als dass wir von Ihnen wollen, dass Sie dafür sorgen, dass eine bundeseinheitliche Regelung betreffend Persönlicher Assistenz ausgearbeitet wird. Da hat Frau Lapp gesagt: Nein, das geht uns nichts an, das ist Sache der Länder! – Und die ÖVP hat gesagt: Ihr habt recht, das ist so! – Und wir sagen: So ist es nicht! Der Bund kann sich auch im Bereich von behinderten Men­schen nicht seiner Verantwortung entziehen. (Beifall bei den Grünen.)

19.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.25.05

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mit Frau Kollegin Haidlmayr ist es halt immer so ein


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