Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 239

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Problem, weil sie halbe Informationen in den Raum stellt. Es hat damit begonnen, dass sie meint, es gebe nur ein bundeseinheitliches Pflegegeldgesetz. Sehr geehrte Frau Kollegin, es gibt in den Ländern Pflegegeldgesetze! Das ist also eine halbe Informa­tion. (Abg. Haidlmayr: Eine Ergänzung!)

Die zweite halbe Information, die sich bei diesem Antrag mit der Persönlichen Assis­tenz beschäftigt, ist – und das ist interessant, da haben wir nämlich nicht die Informa­tion von Frau Kollegin Haidlmayr bekommen –, dass es ja bereits eine bundeseinheit­liche persönliche Assistenz gibt (Abg. Haidlmayr: Gibt es nicht!), und zwar am Arbeits­platz, sehr geehrte Frau Kollegin! (Abg. Haidlmayr: Ja – aber in anderen Berei­chen?!) – Ach, jetzt höre ich sie „Ja“ sagen, aber vorher hat sie es vergessen. (Neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Die halben Informationen, sehr geehrte Frau Kollegin, will ich Ihnen gerne auffüllen, denn ich glaube, behinderte Menschen haben das Recht, ganze Informationen zu be­kommen, ganze Unterstützung zu bekommen und nicht nur halbe Informationen. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Ja, die bestehen ja nicht nur aus Arbeit! Die haben auch Freizeit!)

Es ist so, dass bei der beruflichen Persönlichen Assistenz die Fälle ständig steigen. Im Jahr 2005 gab es 136 Personen, die eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz be­kommen haben, und im Jahr 2007 sind es bereits 255 Personen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass man die Aufgaben im eigenen Haus ordentlich erfüllt. Der Bund hat mit der Persönlichen As­sistenz in der Berufswelt seine Aufgaben ordentlich erfüllt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Der Freizeitbereich ...!)

19.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.27.16

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Für behinderte Menschen ist es ganz wichtig, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können und dass man bei Leistungen, die es für be­hinderte Menschen gibt, auch Rechtssicherheit hat, das heißt, dass man genau weiß, welche Leistungen man bekommt. Wenn man einen Anspruch darauf hat, dann soll es auch einen Rechtsanspruch darauf geben.

Das ist bei der Persönlichen Assistenz derzeit nicht der Fall. Es wäre uns ganz wichtig, dass die Kriterien für die Persönliche Assistenz ganz genau definiert werden und dann, wenn diese Kriterien zutreffen, am Arbeitsplatz, aber auch im Rahmen einer Ausbil­dung dieser Rechtsanspruch zuerkannt wird.

Frau Kollegin Haidlmayr ist mit Sicherheit eine Dame, die sich sehr vehement für die Interessen der Behinderten einsetzt. Ich verstehe auch die Kritik, die von manchen Sei­ten manchmal kommt, weil sie in ihrem Engagement und in ihrer Begeisterung für die Sache manchmal zu sehr drastischen Maßnahmen greift, aber man muss ihr zugeste­hen, dass sie mit ihrem Einsatz für behinderte Menschen über viele Jahre hinweg auch sehr, sehr viel bewegt hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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