Problem, weil sie halbe Informationen in den Raum stellt. Es hat damit begonnen, dass sie meint, es gebe nur ein bundeseinheitliches Pflegegeldgesetz. Sehr geehrte Frau Kollegin, es gibt in den Ländern Pflegegeldgesetze! Das ist also eine halbe Information. (Abg. Haidlmayr: Eine Ergänzung!)
Die zweite halbe Information, die sich bei diesem Antrag mit der Persönlichen Assistenz beschäftigt, ist – und das ist interessant, da haben wir nämlich nicht die Information von Frau Kollegin Haidlmayr bekommen –, dass es ja bereits eine bundeseinheitliche persönliche Assistenz gibt (Abg. Haidlmayr: Gibt es nicht!), und zwar am Arbeitsplatz, sehr geehrte Frau Kollegin! (Abg. Haidlmayr: Ja – aber in anderen Bereichen?!) – Ach, jetzt höre ich sie „Ja“ sagen, aber vorher hat sie es vergessen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)
Die halben Informationen, sehr geehrte Frau Kollegin, will ich Ihnen gerne auffüllen, denn ich glaube, behinderte Menschen haben das Recht, ganze Informationen zu bekommen, ganze Unterstützung zu bekommen und nicht nur halbe Informationen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Ja, die bestehen ja nicht nur aus Arbeit! Die haben auch Freizeit!)
Es ist so, dass bei der beruflichen Persönlichen Assistenz die Fälle ständig steigen. Im Jahr 2005 gab es 136 Personen, die eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bekommen haben, und im Jahr 2007 sind es bereits 255 Personen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass man die Aufgaben im eigenen Haus ordentlich erfüllt. Der Bund hat mit der Persönlichen Assistenz in der Berufswelt seine Aufgaben ordentlich erfüllt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Der Freizeitbereich ...!)
19.27
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.27
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Für behinderte Menschen ist es ganz wichtig, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können und dass man bei Leistungen, die es für behinderte Menschen gibt, auch Rechtssicherheit hat, das heißt, dass man genau weiß, welche Leistungen man bekommt. Wenn man einen Anspruch darauf hat, dann soll es auch einen Rechtsanspruch darauf geben.
Das ist bei der Persönlichen Assistenz derzeit nicht der Fall. Es wäre uns ganz wichtig, dass die Kriterien für die Persönliche Assistenz ganz genau definiert werden und dann, wenn diese Kriterien zutreffen, am Arbeitsplatz, aber auch im Rahmen einer Ausbildung dieser Rechtsanspruch zuerkannt wird.
Frau Kollegin Haidlmayr ist mit Sicherheit eine Dame, die sich sehr vehement für die Interessen der Behinderten einsetzt. Ich verstehe auch die Kritik, die von manchen Seiten manchmal kommt, weil sie in ihrem Engagement und in ihrer Begeisterung für die Sache manchmal zu sehr drastischen Maßnahmen greift, aber man muss ihr zugestehen, dass sie mit ihrem Einsatz für behinderte Menschen über viele Jahre hinweg auch sehr, sehr viel bewegt hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.28
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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