Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 240

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19.28.35

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Theresia Haidlmayr hat recht, Persönliche Assistenz ist wichtig. Viele behinderte Men­schen leben damit, und es braucht auch eine bundeseinheitliche Regelung zur Fi­nanzierung. Der Bund hat mit der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz da ein sehr gutes Vorbild gezeigt, wie es gehen kann und wie es funktioniert. Im Alltagsbereich gibt es noch Länderlösungen, und es ist wirklich schwierig, dass es in Wien beispielsweise ein anderes Modell gibt als im Burgenland. Und hier braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.

Bei den Koalitionsverhandlungen war das Thema. Wir haben es mit den Ländern dis­kutiert. Minister Buchinger war dabei, er ist Zeuge, dass die Länder gesagt haben: Nein, wir wollen das nicht, das ist unser Kompetenzbereich. Wir wollen keine bundes­einheitliche Regelung, sondern Länderlösungen. Deshalb ersuche ich auch die Länder, sich an den Tisch mit dem Bund zu begeben. Es ist ihr Kompetenzbereich, und es muss von ihnen ein Schritt gesetzt werden, dass es hier eine Lösung gibt, die einheit­lich für Österreich ist.

Ich möchte noch ein Wort zum neuesten Bundespflegegeldgesetz sagen, das jetzt in Begutachtung ist. Ich finde es erstens gut, dass jetzt „schwerstbehinderte“ Kinder in Zukunft besser eingestuft werden sollen. Nur: Die Lösung, die vorliegt, finde ich nicht so gut – denn was ist eine „schwerste Behinderung“? Ist das Down-Syndrom? Ist das ein Kind, das spastisch ist? Es steht im Gesetz drinnen, dass man zwei Funktionsein­schränkungen haben muss. Aber auch das ist problematisch. Wenn zum Beispiel ein spastisches Kind so spastisch ist, dass es nicht reden, nicht kommunizieren kann oder nur schwer kommunizieren kann, ist das nur eine Funktionsbeeinträchtigung, die aber auch Wirkungen hat.

Das wird zu neuen Härtefällen und auch zu sehr unguten Diskussionen führen: Habe ich ein schwerstbehindertes Kind oder nur ein schwerbehindertes Kind?

Da ersuche ich den Herrn Minister, dass man eine praktikablere Lösung findet – es kommen nicht so viele behinderte Kinder zur Welt, leider immer weniger –, dass man hier wirklich individuelle Einstufungen findet, dass man individuelle Situationen ver­gleicht und auch nicht ein behindertes Kind mit einem gesunden Kind vergleicht, son­dern von der Behinderung ausgeht, die ein Kind und auch ein Erwachsener hat. – Dan­ke. (Allgemeiner Beifall.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.33.12

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Persönliche Assistenz steht sozusagen für jede Art der persönlichen Hilfe, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein unabhängi­ges und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Ich bin sehr froh, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung in der Berufswelt haben, wo es die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz gibt, die persönliche Ausbildungsas­sistenz, das Clearing, die schwierige Schnittstelle zwischen Schule und Beruf. Das wurde in der Vergangenheit, in den letzten Jahren eingeführt und hat sich mit Sicher­heit bewährt.

Jetzt geht es um die persönliche Assistenz in allen Bereichen. Einer bundeseinheitli­chen Regelung in diesem Bereich kann ich schon einiges abgewinnen, denn der Unter­schied zu den herkömmlichen Hilfsangeboten von sozialen Diensten besteht ganz ein-


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