Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 241

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fach darin, dass eben die Menschen mit Behinderung die ganze Organisation selbst in die Hand nehmen. Sie bilden für die persönlichen Dienste selbst aus, sie leiten an, sie bestimmen Zeit, Ort, Art und Ablauf der privaten Assistenzleistung.

Daher glaube ich, dass auch im privaten Bereich diese Persönliche Assistenz wichtig ist. Das ist an unserem Kollegen Dr. Huainigg beispielhaft, wie er das organisiert.

Ich denke, dass dieser Antrag schon Sinn macht, und wir werden dem Antrag unsere Zustimmung geben. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und SPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nun hat sich von der Regierungsbank Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.35.05

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ge­schätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Wir wissen alle: „Wes das Herz voll ist, des geht der Mund über.“ Wir – auch ich per­sönlich – anerkennen und respektieren das Engagement der geschätzten Frau Abge­ordneten Haidlmayr.

Aber wenn Sie sagen, geschätzte Frau Abgeordnete, dass der Bund seiner Verpflich­tung im Rahmen der Arbeit für Menschen mit Behinderung nicht nachkommt, dann, meine ich, ist Ihnen der Mund übergegangen. (Abg. Haidlmayr: In dem Bereich nicht! Das ist so!)

Tatsächlich ist es nämlich so – und das ist nicht nur die neue Bundesregierung, das sage ich auch mit allem Respekt, auch die Vorgängerregierung hat dem Bereich der Arbeit für Menschen mit Behinderung großes Augenmerk gewidmet –: Wir haben in der neuen Regierung die entsprechenden Mittel der Beschäftigungsoffensive jährlich zwi­schen fünf und zehn Prozent weiter ausgebaut, jetzt zum zweiten Mal.

Wir haben im Bereich der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz das Modell nicht nur quantitativ ausgebaut, sondern auch qualitativ verfeinert: für Krankenstandszeiten, für Absenzzeiten. Hier ist also eine große Weiterentwicklung, die auch notwendig ist, für die Menschen mit Behinderung im Gange. (Abg. Haidlmayr: Es geht nicht ..., es geht um den Freizeitbereich!)

Im Freizeitbereich ist es tatsächlich so – Frau Abgeordnete Lapp hat zu Recht darauf hingewiesen –, dass die Verantwortung im gesetzlichen Bereich hier bei den Ländern liegt. (Abg. Haidlmayr: Stimmt nicht!) – Ja selbstverständlich, bei den Landesbehinder­tengesetzen!

Und natürlich könnte der Bund im Rahmen einer 15a-Vereinbarung, so wie er es beim Pflegegeld und bei der 24-Stunden-Betreuung gemacht hat (Abg. Haidlmayr: Genau!), hier eine Entwicklung für bundesweit einheitliche Lösungen einleiten. Sie wissen aber auch, geschätzte Frau Abgeordnete, wie lange das braucht, um den derartigen Boden bei den Ländern aufzubereiten. (Abg. Haidlmayr: Ja, das macht nichts! Da muss man halt einmal anfangen!) Sie wissen vielleicht noch nicht, aber wir tun es, dass das beste Beispiel für eine derartige Weiterentwicklung ist, im eigenen Zuständigkeitsbereich gute Benchmarks zu setzen. Und das tun wir im Bereich der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.

Bei Herrn Abgeordnetem Huainigg möchte ich mich für seine Anregungen und Hinwei­se in Bezug auf schwer- und schwerstbehinderte Kinder bedanken. Ich darf hier darauf hinweisen, geschätzter Herr Abgeordneter, dass wir deswegen im Ministerium mit einer gewissen Vorsicht an diese Frage herangehen, weil hier eine ähnliche Situation gege­ben ist wie bei der Persönlichen Assistenz.

 


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