Im Bereich der Pflegegeldeinstufung und der Pflegegeldleistung für Kinder ist es so, dass von etwa 5 000 betroffenen Kindern in Österreich 4 500 in der Ingerenz der Länder liegen, also von dort die Pflegegeldleistung erhalten, und nur zirka 500 die Pflegegeldleistung vom Bund erhalten. Und wenn 90 Prozent, 80 Prozent der Leistungen ein Dritter, nämlich die Länder, leistet, dann muss man mit entsprechender Behutsamkeit auf die Vorschläge eingehen und sehr Bedacht nehmen auf das, was die Länder bereit sind, zu tun.
Und in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern unter Vorsitzführung der Steiermark ist eben dieses Modell als konsensfähig mit den Ländern herausgekommen. Vielleicht ist es so – auch ich habe eine gewisse Hoffnung, geschätzter Herr Abgeordneter –, dass in der Begutachtung hier noch die eine oder andere Verbesserung erreicht und von den Ländern akzeptiert werden kann. Am Bund wird es nicht liegen. Aber ich sage nochmals dazu: Der Bund tut sich hier leicht, weil die meisten Kosten beim Pflegegeld für Kinder bei den Ländern anfallen.
Bei der geschätzten Abgeordneten Lapp möchte ich mich sehr bedanken für die Initiativen und für die Anregungen, die zu den bisherigen Verbesserungen insbesondere im Arbeitsbereich geführt haben.
Und ich wäre sehr froh, wenn der große Konsens im Hohen Haus, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für behinderte Menschen geht, auch in dieser Frage gewahrt bleiben könnte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 570 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 17, 18, 22, 24, 25, 27, 28, 30 und 31 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 15, 17 und 18 (578 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.40
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Wir alle arbeiten jetzt, nach 16 Uhr, noch immer, und ich bin schon so müde, dass ich mich beim Herunterfahren der Rampe schon schwertue.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat oder hätte – sagen wir es einmal in der Möglichkeitsform – eigentlich den Sinn, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ernst zu nehmen und zu versuchen, diese Anliegen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Das ist der Grund, warum wir in
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