Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 250

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Ich stelle richtig: Die Auskunftserteilung von IP-Daten an die Sicherheitsbehörden ist insgesamt nichts Neues. IP-Daten wurden bereits nach der alten Rechtslage den Si­cherheitsbehörden, und zwar ohne Information des Rechtsschutzbeauftragten, von den Providern zur Verfügung gestellt. Eine Meldepflicht an den Rechtschutzbeauftragten war im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage nicht vorgesehen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeord­netem Dolinschek das Wort. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.08.44

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Pilz, ich kann Sie beruhigen: Auch unsere Petitionen landen im Papierkorb. (Abg. Dr. Pilz: Das ist ja keine Beruhigung!)

Es ist halt so! Es ist schade, dass es so ist, denn eine Petition ist sozusagen das In­strumentarium des einzelnen Bürgers, sich selbst in die Gesetzgebung einzubringen. So, wie das zurzeit gehandhabt wird, ist es nicht in Ordnung, und daher glaube ich, dass es unbedingt einer Reform der Behandlung von Petitionen bedarf. Daran sollten wir alle arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Petitionen können regionale Probleme betreffen, wo die Bürger sich in die Gesetzge­bung einbringen. Diese Initiativen können aber auch überregionalen Charakter haben.

Wir behandeln heute hier vier Petitionen. Bei der einen geht es um die Aufnahme der HPV-Impfung in das Kinderimpfprogramm. Ich sage, eine ausgezeichnet Sache, Frau Kollegin Muttonen. Ich bin froh, dass die HPV-Impfung in das Impfprogramm aufge­nommen wird. Die Initiative hat sich ausgezahlt.

Das Nächste, die Wiedereröffnung eines Polizeipostens in Bärnbach, ist natürlich eine regionale Angelegenheit. Ich hätte mir gewünscht, dass da die Zuweisung an den In­nenausschuss erfolgt. Das ist nicht der Fall, und das tut mir leid.

Das gilt auch für die Behandlung des Sicherheitspolizeigesetzes, Herr Kollege Pilz: Auch da wäre ich froh gewesen, wenn das dem Innenausschuss zugewiesen worden wäre.

Und was die Petition über den Vertrag von Lissabon und den EU-Beitritt der Türkei betrifft, da muss ich eines sagen (Abg. Königsberger-Ludwig: Da haben die Grünen ja mit uns gestimmt!) – ja, so war es –: Ich hätte mir da schon eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Finanzen gewünscht. Wieso hat man da so eine Eile? Man hat jetzt das Referendum vom Juni vorgezogen, um hier einer Stellungnahme des Landes Kärnten entgegenzuwirken, weil diese damit nicht mehr eingebracht werden konnte. Dort wollte man das Volk befragen: Soll die Kärntner Landesregierung eine positive oder eine negative Stellungnahme abgeben? – Aber nein, man ist darübergefahren, man hat die Beschlussfassung über den Vertrag vorge­zogen.

Was dieses sensible Thema EU-Reformvertrag betrifft, so hat jeder von uns unzählige E-Mails bekommen – ich selbst auch –, in denen die Menschen zum Ausdruck ge­bracht haben, dass sie damit nicht einverstanden sind. Man muss den Leuten ganz einfach reinen Wein einschenken über das, was passiert! Ich bin neugierig, wie das jetzt in Irland ablaufen wird. Von 27 europäischen Staaten handeln 26 den EU-Vertrag in den Parlamenten ab, in einem Land aber, Irland, ist es verpflichtend, eine Volksab­stimmung durchzuführen. Mittlerweile ist dort, wie ich den Medien entnehme, die Mehr­heit ebenfalls so weit, dass sie gegen den EU-Reformvertrag ist. Na, das schaue ich


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