Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 275

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tigt sie jetzt? Den Fichtenbauer?), ein befristetes Dienstverhältnis in ein dauerndes, nicht kündbares übergeht, und er hat sie dann „auf ewig“, und hat das Gleiche für die Probezeit behauptet. Das ist juristischer Unsinn! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Dr. Graf: Das ist doch keine tatsächliche Berichtigung! Sie wissen ja gar nicht, was der Aspöck gesagt hat!)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


21.32.00

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie Sie wissen, habe ich ja schon unzählige Debatten aus den Reihen der Abgeordneten in diesem Haus verfolgen können, und ich gehöre ja nicht zu jenen, die rasch um Worte ringen. Aber ein Teil des Verlaufs dieser Diskussion könnte selbst mich ein wenig sprachlos machen.

Ich möchte mich deshalb ausdrücklich bei jenen Mitgliedern des Hohen Hauses bedan­ken, die durch die Kundgebungen aus den Reihen, aber vor allem in ihren Wortmel­dungen – und das waren ausnahmslos die weiblichen Mitglieder und weiblichen Wort­meldungen – darauf Bezug genommen haben, worum es wirklich geht. Wenn es den Versuch gibt, über ein ganz entscheidendes und wichtiges Gesetz in unserem Land zu diskutieren, dann gibt es von anderen den Versuch, diese Diskussion nicht zu führen, nicht darüber zu reden, weil man offensichtlich nicht will, dass es gesetzliche Regelun­gen gibt, durch die Menschen vor Diskriminierung geschützt werden, durch die Frauen vor sexueller Belästigung von Männern geschützt werden, durch die Menschen davor geschützt werden, dass sie aufgrund ihrer Weltanschauung, ihrer religiösen Zugehörig­keit oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden. Ich kann Ihnen nur sa­gen, ich bin froh, dass ich in einem Land lebe, das einer modernen und entwickelten Demokratie entspricht und in dem wir Menschen, die diskriminiert werden, aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, Schutz geben und dafür auch Gesetze in Österreich haben. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und BZÖ.)

Daher möchte ich Ihnen in aller Kürze, da Sie sich offensichtlich dem Studium dieses Gesetzes nicht ausgesetzt haben, ein paar wirklich zentrale Punkte erläutern. Ur­sprünglich ist es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie gegangen, was den Zugang von Männern und Frauen zu Dienstleistungen betrifft. Was gemeinsam gelungen ist, vor allem auch mit Frau Staatssekretärin Marek im Wirtschaftsministerium, ist, dass wir heute – über die Umsetzung dieser Richtlinie hinaus – ganz wesentliche Verbesserun­gen im Gleichbehandlungsgesetz vornehmen können.

Wir haben ab sofort, sofern das Hohe Haus dieses Gesetz heute auch beschließt, und davon ist ja dankenswerterweise aufgrund der Ausschussdebatte und der Diskussion hier auszugehen, in Zukunft die Chance, dass man bei Arbeitsverhältnissen, die wegen Diskriminierung aufgelöst wurden, nicht nur die Auflösung bekämpfen kann – denn viele Frauen wollen an einen Arbeitsplatz, an dem sie sexuell belästigt wurden, gar nicht mehr zurückkehren –, sondern dass man künftig die Wahlmöglichkeit hat, bei Dis­kriminierung entweder die Anfechtung der Beendigung des Dienstverhältnisses vorzu­nehmen oder aber Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Wir haben auch, was Mindestschadenersatzansprüche betrifft, diese Novelle genützt, um diese Ansprüche zu erhöhen. Darüber hinaus haben wir auch gesagt, dass, wenn es Mehrfachdiskriminierungen gibt, das auch beim Schadenersatz berücksichtigt wer­den muss.

 


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