Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 274

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21.28.15

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich bin ein deklarierter Feind wechselseitigen Angrölens, wechselseitiger Pauschalbeschuldigungen, wechselseitiger Verdächtigun­gen und was es dergleichen mehr auf der politischen Speisekarte gibt. (Abg. Öllinger: Das war nicht wechselseitig!) – Das war durchaus wechselseitig, und ich bitte, dass Sie mich ganz nüchtern zur Sache sprechen lassen. (Abg. Rauch-Kallat: Nein, das war sehr einseitig vonseiten der FPÖ!) – Sie werden mich nicht drausbringen.

Vor allem möchte ich den völlig unqualifizierten juristischen Herabsetzungsvokabeln, die gegenüber dem Kollegen Aspöck dargeboten worden sind, den nüchternen Geset­zestext entgegenbringen. (Abg. Rauch-Kallat: Reine Meinungsäußerung!) Die Kunst des Lesens und des Verstehens der Texte wird Ihnen ja vielleicht nicht verborgen sein.

In § 12 Abs. 7 soll es neu wie folgt lauten:

„Ist das Arbeitsverhältnis vom/von der Arbeitgeber/in wegen des Geschlechtes des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder wegen der nicht offenbar unberechtigten Geltend­machung von Ansprüchen nach diesem Gesetz gekündigt oder vorzeitig beendigt wor­den oder ist das Probearbeitsverhältnis wegen eines solchen Grundes aufgelöst wor­den (§ 3 Z 7)“ (Abg. Mag. Wurm: Ja!) – ja, ja, ja! – „so kann die Kündigung, Entlassung oder Auflösung des Probearbeitsverhältnisses bei Gericht angefochten werden.“

Bitte, zur Klarstellung: Ein Probearbeitsverhältnis war bisher nach allen Regeln des österreichischen Arbeitsrechts ein solches, das ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten einseitig für aufgelöst erklärt werden konnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist, bitte, ein Abgehen von der bisherigen Rechtslage, dass also aus Motivgründen das Probearbeitsverhältnis in ein nicht aufgelöstes oder klagsweise in ein Dauerar­beitsverhältnis umgewandelt werden können soll. (Abg. Rauch-Kallat: Niemand hat behauptet, dass er sie auf ewig beschäftigen muss! Es kann angefochten werden!) Das ist, bitte, immerhin ein bemerkenswerter neuer Zustand, über das wird man doch noch ohne Hysterie reden können. (Beifall bei der FPÖ.) Wo ist denn da das Problem? Herrscht hier allgemeines Redeverbot, wenn hier etwas gesagt wird, was nicht in den Köpfen so verankert ist, dass es mit einer Gebetsmühle innen nachgearbeitet werden muss?

Das Haus ist offen für Diskussion und für Meinungsfreiheit, und die nehmen wir uns heraus (Beifall bei der FPÖ), zumal Kollege Aspöck recht gehabt hat.

Ferner geht es auf dasselbe hinaus, dass befristete Arbeitsverhältnisse aus denselben Motiven auf Dauerarbeitsverhältnisse umgeklagt werden können. Das ist eine Neuig­keit, und es sollen sich alle hier klar darüber sein, dass in diesem Punkt ein neues ar­beitsrechtliches Verhältnis eingegangen wird. Über nichts anderes hat Kollege Aspöck geredet, und da braucht ihm hier niemand nachzusagen, dass er juristisch nicht auf der Höhe der Zeit wäre und nicht lesen könne. Solche Argumente fallen auf die Leute zu­rück, die hier Schimpfereien dieser Methode beginnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen; 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.31.44

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Zu einer tatsächlichen Berichtigung, ganz ohne Hysterie:

Herr Kollege Aspöck hat hier behauptet, dass, wenn jemand oder wenn eine Frau un­terstellt, dass sie wegen ihres Geschlechts gekündigt wird (Abg. Dr. Graf: Wen berich-


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