Sie sind doch wohl mit mir, so hoffe ich, einer Meinung, wenn ich sage, dass sich auch die Abgeordneten an die Gesetze halten müssen. Dass sich Peter Pilz damit bisweilen schwer tut, das hat er während seiner politischen Tätigkeit eigentlich hinlänglich bewiesen.
Seit der XVII. Gesetzgebungsperiode hat es bereits elf Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft und der Gerichte an den Immunitätsausschuss gegeben. Achtmal wurde er nicht ausgeliefert, zweimal ausgeliefert, einmal wurde das Verfahren wegen Fristablauf nicht weiter verfolgt. Üble Nachrede, Verleumdung, Ehrenbeleidigung, falsche Beweisaussagen waren die inkriminierten Tatsachen. (Zwischenrufe.)
Meine Damen und Herren, für uns ist Peter Pilz so etwas wie ein politischer Wiederholungstäter, denn er hat die rechtliche Grenzüberschreitung und das Ausreizen der Rechtsordnung zum Stilmittel und zum Markenzeichen seiner Politik und seiner Selbstdarstellung gemacht und sich selbst dabei zum Aufdecker der Nation ernannt. Seine Selbstdarstellung, meine Damen und Herren, bleibt ihm selbstverständlich unbenommen, aber wir wehren uns gegen diese ständigen rechtlichen Grenzüberschreitungen. Dagegen sollen entsprechende Schranken errichtet werden. (Beifall bei der ÖVP.) Das soll aber nicht nur hier und vor allem nicht hier im Haus, mit der politischen Mehrheit, je nach politischer Opportunität festgestellt werden, sondern durch unabhängige Gerichte. Das ist unsere Meinung.
Meine Damen und Herren, wir haben auch kein Verständnis, wenn Peter Pilz in der Öffentlichkeit und auch im Untersuchungsausschuss immer wieder mit E-Mails hantiert, die einem früheren Bundesminister gestohlen wurden. (Ruf: Das behauptet er! Ob es wahr ist, weiß niemand!) Peter Pilz hat selbst im Untersuchungsausschuss gesagt, dass sie ihm auf einem Datenträger und auf anonymem Weg zugekommen sind. Er soll, bitte, sagen, von wem und wie dieser Datenträger eigentlich ausschaut, meine Damen und Herren. (Abg. Sburny: Das ist unglaublich!) Er darf vor allem diese Beweismittel nicht im Verfahren und im Untersuchungsausschuss verwenden, denn nach der Verfahrensordnung ist das verboten. (Beifall bei der ÖVP.)
Es widerspricht auch der politischen Moral, das sage ich auch. (Abg. Sburny: Sie reden von Moral?) Es widerspricht der politischen Moral, und es ist deshalb für uns auch unverständlich, wenn diese Praxis, nämlich gesetzwidrig erlangtes Material zu verwenden, um jemanden politisch abzuqualifizieren oder Verdächtigungen und Unterstellungen zu streuen, von den anderen Fraktionen widerspruchslos hingenommen wird, wenn es ins jeweilige politische Kalkül passt. Das halten wir nicht für verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Und dass von diesen Abqualifizierungen und Unterstellungen des Kollegen Pilz auch dieses Haus und seine Abgeordneten nicht verschont werden, meine Damen und Herren, das hat ja gerade dieser „profil“-Artikel gezeigt und das hat heute der Kollege Pilz hier im Hohen Haus wiederholt. Das ist zwar kein Grund für eine strafrechtliche Verfolgung und eine Zustimmung zu einer Auslieferung, das ist schon klar. Aber es ist ebenso klar, dass dieses überhebliche und ungerechtfertigte und dem Ansehen des Parlaments schädliche Verhalten des Kollegen Pilz kein Anlass sein sollte, ihm durch die Mehrheit dieses Hauses einen weiteren Persilschein auszustellen. Meine Damen und Herren, er wird das nämlich nur als eine Bestätigung seines Verhaltens verstehen, nach dem Motto, jetzt kann ich weitermachen wie bisher.
Mit unserer Zustimmung zu einem solchen Politikverständnis werden Sie auch in Zukunft nicht rechnen können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Wegen Überheblichkeit wäre die halbe ÖVP im Häfen! – Abg. Neugebauer: Das war aber stark, Mitzi!)
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