Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
23.45
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, dass wir gut beraten sind, das ist unsere einzige Aufgabenstellung, eine rechtliche Beurteilung dieses Sachverhaltes vorzunehmen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, es lieben einander nicht alle. Ob einer leichter ist, schwerer ist, ob wir eine Freude mit ihm haben oder nicht, die rechtliche Aufgabe, die wir, wie ich meine, gemeinsam haben, haben wir zu erfüllen. Ich meine, dass wir für das Haus und für alle Kolleginnen und Kollegen auch für die Zukunft schlecht beraten wären, wenn wir auf Anlassfälle aufspringen oder von der guten Usance der rein rechtlichen Prüfung abrücken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir haben einige Argumente, meine geschätzten Damen und Herren, im Ausschuss gehört. Nicht böse sein, Herr Kollege Kukacka: Befindlichkeit hin oder her, Ansehen hin oder her, mir gefällt selber nicht viel, was hier oft an den Tag gelegt wird, aber wir sind dem Recht verpflichtet. Und ich glaube, dass die Kolleginnen und die Kollegen des Immunitätsausschusses ganz korrekt vorgegangen sind. Ich lade Sie wirklich ein, auch für die Zukunft, dass wir von einer langjährigen Praxis, die sich bewährt hat, auch in diesem Fall nicht abrücken. Ich mache darauf aufmerksam, kein Ausschuss lässt sich in Wirklichkeit gefallen, dass, wie wir es erlebt haben, auf andere Ausschüsse verwiesen wird, dass ein Präjudiz geschaffen wird oder dass Ausschussfeststellungen, aus dem Geschäftsordnungsausschuss aus dem Jahre 1993, die in einem ganz anderen Zusammenhang gemacht worden sind, lieber Kollege, vorgelegt werden.
Seien wir doch einmal ehrlich! (Abg. Strache: Immer, nicht einmal!) Die Geschichte oder der Vorfall war am 5. Februar. Erst am 3. März hat dieses Haus die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses überhaupt beschlossen, und am 7. März hat er sich konstituiert. Da können wir jetzt vergleichen, wie ihr das gemacht habt, mit Unterausschüssen oder mit Untersuchungsausschüssen. Ich glaube, die Rechtslage ist klar. Ich lade Sie ein, einer guten Usance des Hauses zu folgen und rein rechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Der politische Zusammenhang wurde von allen hergestellt. Somit ist nicht auszuliefern. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
23.48
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 8 Minuten. – Bitte.
23.48
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre eigentlich gut gewesen, wenn man die Redezeit nach dem Abgeordneten Kukacka dazu benützen hätte können, um zu sagen: Jetzt, bitte, schweigen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) 2 Minuten, eine Minute reicht schon. Diese Rede, Herr Kollege Kukacka, hat sich so selbst entlarvt wie auch schon Ihr Verhalten im Immunitätsausschuss. Das muss ich Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen.
Man muss den Abgeordneten Pilz nicht lieben, um dennoch der Meinung zu sein, dass der Immunitätsausschuss Recht sprechen und Recht gelten lassen soll, aber nicht über die Überheblichkeiten, die vermeintlichen Überheblichkeiten oder sonstige Absurditäten des Kollegen Kukacka richten soll.
Man muss mit dem Kollegen Pilz nicht einer Meinung sein, um dennoch zu dem Ergebnis kommen zu können, dass das, was Abgeordneter Pilz damals im Innenausschuss gesagt und dem restlichen Innenausschuss mitgeteilt hat, dazu geführt hat, dass
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