Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 5, 9 bis 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung zusammenzu­fassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von neun „Wie­ner Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und Freiheitliche 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten. Die Sitzung wird im Zeitraum von 9.05 Uhr bis 13.00 Uhr vom ORF live übertragen.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Zeit nach der Aktuellen Stunde für die Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers zur Regierungsumbildung sowie die anschließende Debatte bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, getroffen:

Zunächst eine Erklärung der Bundeskanzlers und des Vizekanzlers mit je 12 Minuten, dann eine Fraktionsrunde mit je 10 Minuten, dann ein Redebeitrag eines Regierungs­mitglieds mit 7 Minuten, weiters eine Fraktionsrunde mit je 5 Minuten, dann ein Rede­beitrag eines Regierungsmitglieds mit 7 Minuten, weiters eine Fraktionsrunde mit je 4 Minuten, dann ein Redebeitrag eines Staatssekretärs mit 4 Minuten und schließlich eine Fraktionsrunde mit je 3 Minuten.

Der den Vorsitz führende Präsident verteilt jeweils vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.491. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Regierungsumbildung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Regierungsumbildung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

 


Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe seiner Erklärung das Wort. Es sind 12 Minuten Redezeit vereinbart. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite