Fristsetzungsanträge
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Grünewald beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A, Universitätsgesetz 2002, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
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Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass eine ganze Reihe von weiteren Fristsetzungsanträgen eingelangt ist. Diese gebe ich nun bekannt.
Herr Abgeordneter Steinhauser beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 816/A, Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Frau Abgeordnete Mag. Lunacek beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A betreffend ein Bundesgesetz über die Schaffung eines Zivilpakts eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Frau Abgeordnete Mandak beantragt, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 357/A betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines „Vatermonats“ eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Frau Abgeordnete Sburny beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 15/A der Abgeordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird, eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Frau Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger beantragt, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 60/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Klubfinanzierungsgesetz und das Publizistikgesetz geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik) eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Frau Abgeordnete Schatz beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 337/A betreffend ein Mindestlohngesetz eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Herr Abgeordneter Dr. Zinggl beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 643/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden, eine Frist bis 9. Juli zu setzen.
Alle gegenständlichen Anträge werden in der Reihenfolge, in der ich sie verlesen habe, nach dem bereits gestellten Verlangen auf Fristsetzungsabstimmung des BZÖ nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden. (Beifall bei den Grünen.)
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