3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (615 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden (616 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 42 betreffend „Aufnahme der ,Sarkoidoseerkrankung‘ in den Katalog der Berufskrankheiten nach § 177 ASVG", überreicht vom Abgeordneten Jochen Pack,
Petition Nr. 43 betreffend „Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004)“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/8 (III-151 d.B.);
Wissenschaftsausschuss:
Stenographisches Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „Novelle des Universitätsgesetzes 2002“ (III-137 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Gesundheitsausschuss:
Bericht der Arbeitsgruppe zur Hospiz- und Palliativversorgung, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Juni 2008, E 78-NR/XXIII. GP (III-157 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-156 d.B.).
*****
Weiters ist folgende Vorlage eingelangt: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 564 der Beilagen.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.
Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher so vor.
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