tendmachung der Befreiung durch den Begünstigten, die Frist innerhalb der das Zählpunktpauschale gegenüber den Begünstigten nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf und innerhalb derer das nach Eintritt des Befreiungstatbestandes bezahlte Zählpunktpauschale von den Netzbetreibern an die Begünstigten rückzuerstatten bzw. gutzuschreiben ist, erlassen. Die Verordnung hat weiters auch vorzusehen, dass die Begünstigten verpflichtet sind, eine Änderung der Einkommensverhältnisse dem Netzbetreiber unverzüglich bekannt zu geben und die Netzbetreiber die Begünstigten auf diese Verpflichtung ausdrücklich hinzuweisen haben. Die Verordnung hat eine rasche, einfache und verwaltungsökonomische Abwicklung der den Netzbetreibern übertragenen Aufgaben zu gewährleisten.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostromgesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruchnahme von Förderungen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Photovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.
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Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir damit einen wichtigen Schritt in die richtige und wichtige Zukunft der Energie gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)
15.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Anträge, ein Abänderungsantrag und ein Entschließungsantrag, sind ausreichend unterstützt und auch entsprechend eingebracht, stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 553 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 643 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008)
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