Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 182

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30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photovoltaikanla­gen mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostromgesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruchnahme von Förderun­gen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Pho­tovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schalle mit einer Wunschredezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


15.43.24

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns heute zum zweiten Mal – typisch für diese Bundesregierung! – mit der Regierungsvorlage, mit der das Ökostromgesetz geändert wird, nachdem der Abänderungsantrag von den Kollegen Kopf und Bauer in letzter Minute zurückgestellt beziehungsweise die Vorlage in den Ausschuss rückver­wiesen wurde. Aber es ist nach wie vor für die Bevölkerung keine Entlastung, sondern wieder eine Belastung.

Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass alle Bemühungen in die Richtung gehen sollten, dass fossiler Brennstoff eingespart und CO2 reduziert wird. Aber in dieser Re­gierungsvorlage wird dem meiner Meinung nach wenig bis gar nicht Rechnung getra­gen.

In der vorigen Novelle hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, 15 Prozent Öko­strom bis 2015 zu erreichen, und das ohne Hilfe der Wasserkraft. Jetzt ist vorgesehen, dass die Wasserkraft dazugezählt wird und Strom aus Wasserkraft mit eingerechnet wird.

Ich weiß schon, dass Strom aus Wasserkraft auch zum Ökostrom zählt, aber das Ziel war ein ganz anderes. Sie werden so eine Erhöhung von zwei bis maximal drei Prozent für die anderen erneuerbaren Energieträger erzielen und werden das Ziel, das zu errei­chen Sie sich selbst vorgenommen haben, weit verfehlen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Energien, die nichts kosten und kein CO2 verursa­chen, werden in diesem Gesetz stark benachteiligt, ja ich würde sogar sagen ignoriert, wie zum Beispiel Solarenergie, Windenergie, Energie aus Photovoltaik und Geother­mie. Diese Energien sind nicht abhängig von einer schwankenden, spekulativen und meist überteuerten Preisentwicklung auf dem Rohstoffmarkt. Diese gibt es immer, und sie sind vor allem kostenlos.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, auch wenn Sie es nicht hören wollen: Bei diesem Gesetz sehe ich nach wie vor eine reine Förderpolitik für die Landwirtschaft, für die In­dustrie, aber auch eine Schonung der Energiekonzerne. Und die Kosten dafür trägt der Konsument. Er zahlt die Rechnung dafür, denn er wird – und das möchte ich noch ein­mal betonen – weiter mit hohen Energiepreisen belastet und nicht entlastet.

In diesem Zusammenhang sollte man sich ein Beispiel an Kärnten nehmen, wo durch die Öffnung der Landestankstellen der niedrigste Dieselpreis in Österreich laut AK-Un­tersuchung ermöglicht wurde. (Beifall beim BZÖ.) Hier könnten Sie, Herr Bundesminis­ter, Ihren Einfluss geltend machen und Ihre Landeshauptleute ansprechen, damit diese


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