Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 217

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starker Gewerkschafter, dass er alle möglichen Änderungen und Ergänzungen gut durchbringen wird. (Abg. Riepl: Da haben Sie recht!) Ich bin sehr guter Dinge, dass wir hiezu das Auslangen finden.

Was das Thema Bahn betrifft – das ist auch eines meiner Lieblingsthemen, weil ich selbst Bahnkundin bin –, so bin ich mir sicher, dass durch diese einheitliche Regelung in diesem Bereich keine Überregulierung im administrativen Bereich erfolgt ist. Ich den­ke, es ist wichtig, hier beste Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schiene weiterhin ein sicherer Verkehrsträger bleibt, und zwar für Personen- und Güterbeförde­rung. Ich denke, dass die Arbeitnehmer dort ein gutes Arbeitsklima vorfinden und zu­frieden sind.

Ich kann Sie daher nur auffordern, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Haberzettl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.44.57

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Es wurde schon vieles gesagt. Ich glaube, wesentliche Punkte dieser Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahre 2005 sind eigentlich Regelungen für den grenzüberschreitenden Personaleinsatz. Das ist zwar eine Herausforderung für die Ge­werkschaftsbewegung, aber eine, die in Zusammenarbeit mit vernünftigen politischen Begleitmaßnahmen zu meistern ist – auch im Sinne der dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben hier Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz geschaffen, die notwendig und vernünftig sind. Wir haben im grenzüberschreitenden Bereich tägliche und wöchentli­che Ruhezeiten festgelegt, die vernünftig und wichtig sind. Wir haben einheitliche Pau­senregelungen für einheitliche maximale Fahrzeiten festgelegt, die wichtig und richtig sind. Wir haben Aufbewahrungsfristen festgelegt.

Nur eines haben wir nicht gemacht: Wir haben keine Aufzeichnungspflicht für Lenkzei­ten geschaffen. Das ist der große Mangel an dieser Bestimmung, weil damit all die guten Dinge, die ich vorhin erwähnt habe, ad absurdum geführt werden. Ich denke, es ist leicht zu sagen: Wir haben Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit, aber die Lenkzeit ist eine andere Zeit als die Arbeitszeit. Es ist theoretisch möglich, 15 Stunden zu arbei­ten, nur dürfen Sie in diesen 15 Stunden nur 9 Stunden lenken. – Das ist richtig, weil es natürlich eine ganz entscheidende Frage der Sicherheit ist.

Das heißt: Jetzt, durch die Ablehnung dieser Regelung durch die ÖVP, ist es eine Fra­ge der Sicherheit, wie im grenzüberschreitenden Verkehr im Schienenbereich gefahren wird. Diese Verantwortung haben Sie mit dem heutigen Tage übernommen. (Abg. Öl­linger: Ihr auch?)

Abschließend, Frau Kollegin Schatz: Es ist relativ einfach. Wir werden auf Gewerk­schaftsebene in Zusammenarbeit oder in Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer folgendes Ziel verfolgen: Arbeitszeit ist Lenkzeit. Damit wird das erledigt, kostet aber sehr viel Geld. Kollege Mitterlehner wird das in der Wirtschaftskammer auch dement­sprechend kundtun. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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