Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 591 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse daher zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 18k in Artikel I Ziffer 5 eingebracht, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (588 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (620 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
17.49
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz hat nunmehr eine mittlerweile zehn Jahre lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Wenn wir auf die Zeit vor 1997 zurückschauen, so wissen wir, dass Arbeitszeiten in Krankenanstalten im öffentlichen Bereich überhaupt keinen Regelungen unterlagen. Im privaten Bereich unterlagen die ArbeitnehmerInnen dem Arbeitszeitgesetz.
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