Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 222

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.01.55

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Mit dem vorliegenden Krankenanstalten-Arbeitszeit­gesetz ist, wie ich meine, etwas gelungen, was leider bei der Gesundheitsreform nicht gelungen ist, dass man nämlich unter Einbindung jener, die davon betroffen sind, die von der Sache etwas verstehen, eine Lösung gesucht und gefunden hat.

Frau Kollegin Oberhauser hat vom Lücken-Schließen gesprochen. Ich denke, das ist der richtige Ausdruck auch dafür, dass es jetzt eine bessere Durchsetzbarkeit der ge­setzlichen Arbeitszeitregelungen für Spitalsärzte gibt.

Ich meine, generell ist es positiv, dass in Hinkunft Kontrolle und Strafen auch für aus­gegliederte Holdings möglich sind und dass die verpflichtenden Arbeitszeitaufzeichnun­gen für jeden Arbeitnehmer, für jede Arbeitnehmerin gesondert belangt werden kön­nen, wenn es diesbezüglich zu Verstößen kommt.

Wir haben im Ausschuss auch sehr intensiv über die Frage diskutiert: Warum sollen stationäre Pflegeeinrichtungen mit einbezogen werden?, weil es in diesem Zusammen­hang auch Kritik der Interessenvertretung und der Arbeiterkammer gegeben hat. Ich habe mich selbst dann ein bisschen schlau gemacht und auch mit Betroffenen gespro­chen und kann sagen, dass es grundsätzlich so ist, dass diejenigen in den Pflegeein­richtungen der Länder, die es betrifft, das generell positiv sehen – auch wenn für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, dass man den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt macht, denn es gibt da keine generelle, gesetzlich festgelegte Arbeitszeitregelung in den verschiedenen Einrichtungen.

Wir werden dieser Novelle, dieser Vorlage unsere Zustimmung geben, vor allem des­halb, weil sie, glaube ich, ein guter Kompromiss ist und weil jene, die es betrifft, hinter dieser Vorlage stehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.04.18

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ein hervorragendes Argument: Wenn die Betroffenen hinter einer Vorlage stehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es der richtige Weg ist, schon recht groß.

Frau Abgeordnete Oberhauser, ich konnte und kann Ihnen über weite Strecken Ihres Redebeitrages beipflichten. Sie haben die bestehenden Lücken, die zwei Lücken, die geschlossen werden, richtig angesprochen. Sie haben auch völlig richtig und in mei­nem Sinne das Thema Einbeziehung von Pflegeheimen angesprochen – das hat ja auch Frau Abgeordnete Haubner gerade begrüßt.

Für nicht zutreffend halte ich das Beispiel der Wiener Uni-Klinik für Anästhesiologie, weil dort ganz offensichtlich keine Lücke besteht, weil das Arbeitsinspektorat dort stra­fen konnte und musste. Es ging nicht anders. In erster Instanz – das ist ja medien­öffentlich gewesen, deswegen kann ich es sagen – wurden Strafen von weit über 200 000 € gegen den Rektor verhängt.

Die Lücken, die es anderswo in den klassischen ausgegliederten Krankenhausgesell­schaften gibt, gibt es an der Uni-Klinik offensichtlich so nicht. Aber sei es drum.

Die kleine Verwechslung mit dem Herrn Sozialminister wurde schon aufgeklärt und ge­reicht mir hoffentlich ein wenig zur Ehre. Aber ich stehe auch dazu, wohl wissend, dass


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