Herr Kollege Buchinger mit dieser Zustimmung Österreichs im Nachhinein und ex post keine Freude hatte. Ex ante und als es um die Abstimmung der österreichischen Position zur europäischen Arbeitszeitrichtlinie ging, haben Bundeskanzleramt, Sozialministerium und mein Ressort nicht nur über Tage, sondern über Jahre dieselbe Linie vertreten – das ist ja auch schon Jahre in Diskussion. Dass das dann im Nachhinein etwas anders ausgesehen hat, dass sich insbesondere der Präsident des Gewerkschaftsbundes, aber auch der Sozialminister einmal sehr, sehr kritisch und einmal kritisch geäußert haben, hat mich nicht wirklich gefreut, weil man insbesondere als Regierungsmitglied Regierungspositionen auch dann vertreten sollte, wenn es einmal nicht so opportun erscheint hinsichtlich der Berichterstattung auch in kleinformatigen Zeitungen am nächsten Tag.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, was jetzt aber Ihre Interpretation, Verschlechterungen würden drohen, anlangt, bin ich ganz anderer Meinung als Sie. Ich habe schon ausdrücklich gesagt – und auch der Bundeskanzler hat sich in einer Ministerratssitzung in diesem Sinne geäußert –: Wenn wir wollen, dass diese Europäische Union – Schlagwort – stärker zu einer Sozialunion wird, das heißt, soziale Fragen stärker auch auf europäischer Ebene geregelt werden, dann wird das so wie bei dieser Arbeitszeitrichtlinie natürlich fast immer oder überhaupt immer auf Basis von Mindeststandards erfolgen müssen – Mindeststandards! Das sind im Regelfall dann aber auch Standards, die wir weit übertreffen. Kein Mensch der Welt, weder in Brüssel noch sonst wo, wird und kann uns dazu zwingen, auf dieses Niveau der Mindeststandards herunterzugehen. Das werden wir auch nicht tun.
Es drohen hier also keine Verschlechterungen. Ich habe das klargestellt. Es gibt keinen Änderungsbedarf durch diese Arbeitszeitrichtlinie, von der zu sagen ist, dass sie einmal im Kreis der Minister akzeptiert worden ist, das Europäische Parlament hat ja diesbezüglich noch eine andere Auffassung.
Sehr geehrte Frau Dr. Oberhauser, aber ich sage Ihnen schon, was Österreich respektive Österreichs Krankenanstalten und deren Trägern – das sind ja fast immer die Länder – droht: Wenn diese Arbeitszeitrichtlinie nicht so durchgeht, wie jetzt im EU-Ministerrat beschlossen, dann gilt SiMAP/Jaeger, dann gilt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dann gilt, Rufbereitschaft ist nicht bloß zum Teil, als tatsächlich gearbeitet, sondern insgesamt auf die Arbeitszeit anzurechnen, und dann können wir den Zeitrahmen, wie wir ihn in diesem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz haben, vergessen. Dann braucht es nicht nur sehr, sehr viele Arztstellen in österreichischen Krankenanstalten, sondern auch sehr, sehr viel Geld der Länder. Das sollten wir in diesem Zusammenhang sehr wohl bedenken.
Ich glaube, dass der jetzige Rahmen vor allem dann, wenn er eingehalten wird, und auch dann, wenn er durch das Arbeitsinspektorat erfolgreich sanktioniert werden kann, wenn er nicht eingehalten wird, ein vernünftiger und guter ist und so gesehen ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber solange dieses Thema: Arbeitszeitrichtlinie Rufbereitschaft, Anrechnung auf Arbeitszeit, die europäischen Gremien nicht in toto, als auch auf der parlamentarischen Ebene passiert hat, so lange ist diese Frage noch ein wenig offen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.09
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt amerikanische Studien, die
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