Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 224

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ganz klar nachweisen: Je härter und länger du im Spital bist, umso höher ist deine Feh­lerrate. Dieselbe Studie wurde im Krankenhaus Steyr gemacht. Lange Arbeitszeiten fördern zwar die Erfahrung eines Arztes, senken zwar das Risiko der Übergabe, wenn man stille Post spielt, wenn man die Station übergibt – da tritt auch eine größere Feh­lerhäufigkeit auf –, aber den Letzten beißen die Hunde, und ich möchte nicht der Letzte sein, der von einem nicht ausgeruhten Arzt behandelt wird. So simpel ist das.

Daher ist das Gesetz nicht nur zum Schutz des Personals, sondern auch zum Schutz der Patienten da. Und das ist vernünftig.

Wir dürfen eines nicht vergessen: Diese Helden, wie in Amerika gefordert ist, wo man sagt, sei 80 Stunden und mehr im Spital, 14 Tage Urlaub reichen, also diese Helden­geschichten sollten der Vergangenheit angehören, denn Medizin ist weiblich. Weit mehr als die Hälfte derer, die im Spital tätig sind, sind Frauen, und denen sollte unser besonderer Schutz gelten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zum Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.11.13

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Rasin­ger, diesbezüglich stimmen wir vollkommen überein: Auch ich möchte nicht von einem Arzt behandelt werden, der übermüdet ist. Wobei das aber auch für alle Berufsgruppen gilt, die in irgendeiner Weise im Transport, im Bereich des Themas, das wir vorher dis­kutiert haben, etwa als Lokführer und ähnliches, tätig sind. Ich denke, das soll man festhalten.

Herr Bundesminister, zur EU-Arbeitszeitrichtlinie ... – Wo ist der Herr Minister? (Bun­desminister Dr. Bartenstein spricht in den Reihen der SPÖ mit den Abgeordneten Dr. Oberhauser und Csörgits. – Ruf bei der SPÖ: Bei uns!) – Da ist er, auf der SPÖ-Seite, auch nicht schlecht, einmal ein neues Bild. Zur Orientierung, nehme ich an, nicht? (Abg. Neugebauer: Der war gut!)

Herr Bundesminister, ich denke, das letzte Wort wird bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie ohnehin das Europäische Parlament haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass da rich­tige Entscheidungen getroffen werden.

Wir sprechen jetzt über Arbeitszeitregelungen im Bereich der Krankenanstalten, und ich denke, es ist gleichermaßen wichtig, die Arbeitszeit zu regeln, wie auch der Lohn in einem Unternehmen oder in einem Betrieb geregelt werden muss. Es geht um die Dauer, die Länge der Arbeitszeit, die Überstunden, die erlaubten Überstunden und vor allem – und darum geht es, glaube ich, auch bei dieser Novelle sehr deutlich – um die Frage: Kann ich kontrollieren? Wie kann ich kontrollieren? Und soll kontrolliert werden?

Das Ziel ist unter anderem, mit dieser Novelle dafür zu sorgen, dass Aufzeichnungen geführt werden über die tatsächlichen – ich betone: die tatsächlichen! – Arbeitszeiten in Krankenanstalten, damit auch tatsächlich entsprechende Kontrolle möglich ist.

Die Reform basiert, wie schon gesagt worden ist, auf einer Vereinbarung der Sozial­partner und soll jetzt auch in diesem Bereich umgesetzt werden.

Ich denke, bei dieser Gelegenheit soll man auch darauf hinweisen, dass die Erfahrun­gen, die wir mit Arbeitszeitfragen in anderen Berufen, aber auch in den Krankenpflege­berufen haben, dermaßen sind, dass man das Gefühl hat, dass nicht immer jede Stun­de, die tatsächlich anwesend gearbeitet wird, letztendlich auch tatsächlich bezahlt wird.

Ich weiß aus der Beratungstätigkeit insbesondere der Arbeiterkammern, dass die meis­ten Beschwerden in folgende Richtung gehen: Ich muss früher kommen, ich darf erst


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