später gehen, aber ich bekomme nicht alles bezahlt! Daher ist es wichtig, dass jede einzelne tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert werden muss und dass jede einzelne Überschreitung von Arbeitszeitgrenzen auch unter Strafe steht – § 12 Absatz 1a regelt ja das in der Vorlage.
Fehlen Aufzeichnungen, dann darf das nicht zum Verlust von Ansprüchen führen. Daher ist es auch wichtig, dass in dieser Novelle nunmehr enthalten ist, dass die Hemmung von Verfallsfristen dann erfolgt, wenn Aufzeichnungen nicht vorhanden sind und man daher auch nicht oder vielleicht erst später draufkommt, dass Überschreitungen vorgelegen sind. Die Hemmung von Verfallsfristen scheint mir, arbeitsrechtlich gesehen, ein wichtiger Punkt zur Verbesserung der Situation zu sein.
Insgesamt gesehen: Wir verbessern mit dieser Novelle – das ist auch schon gesagt worden – die Durchsetzbarkeit der Arbeitszeitvorschriften in diesem Bereich. Ich denke, daher kann man mit gutem Gewissen dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.14
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.14
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich ganz kurz mich daran erinnern, wie dieses Arbeitszeitgesetz entstanden ist, was Krankenanstalten betrifft.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass Anfang der neunziger Jahre eine Fessel-Institut-Umfrage an den Uni-Kliniken Innsbruck Arbeitszeiten in den chirurgischen Fächern von über 110 Stunden erbracht hat, in den konservativen Fächern an die 70 bis 80 Stunden im Schnitt.
Das hat damals einen ungeheuren medialen Wirbel ausgelöst. Ich hatte ein Interview mit Oberhauser, wurde dann von der Krankenanstalten-Direktion ermuntert, mit ihnen nach Wien zu einer Pressekonferenz im Presseclub Concordia zu fahren und alle meine Aussagen zu widerrufen. Ich habe mich Gott sei Dank geweigert, diese Reise mitzumachen.
Dann hat es vier bis fünf Jahre gedauert, bis ein Arbeitszeitgesetz ausverhandelt wurde. Ich wurde von Hesoun, dem damaligen Minister – ich war weder Parteimitglied bei den Grünen noch bei sonst einer Partei –, ad personam eingeladen, das mit zu verhandeln. Beendet wurde das dann vier bis fünf Jahre später unter Hostasch, mit massiver, guter und tatkräftiger Hilfe des damaligen Sozialministeriums, der damaligen Sektionschefin und ihrer Beamten.
Die Tragik war aber, dass Verhandler massiv unter Druck gekommen sind, weil der Widerstand der Länder und der Krankenanstaltenträger aus finanziellen Gründen massiv war. Ganze Länder haben sich geschlossen gemeldet, um Übergangsregelungen von Jahren im Gesetz zu etablieren, sie sagten, sie könnten so schnell nicht mehr Ärztinnen und Ärzte finden, das gehe alles nicht.
Das alles war nicht wahnsinnig glaubwürdig, und trotzdem hat, nachdem das Gesetz in etwa gegriffen hat, bis vor wenigen Jahren – das hat eine Untersuchung von Hostasch, glaube ich, dann später auch von Bartenstein ergeben – in über der Hälfte der Krankenanstalten dieses Gesetz keine lückenlose Umsetzung gefunden. Bei anderen Berufsgruppen wäre so etwas undenkbar. Etwa bei Fernfahrern, Piloten und Kapitänen, wenn man will, aber die gibt es in Österreich nicht so reichlich, hätte man gesagt: Das
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