Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 226

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

geht nicht, das gefährdet nicht nur die arbeitenden Menschen, sondern auch die ihnen Anvertrauten!

Langsam beginnt man hier stärker zu kontrollieren. – Ich sage jetzt noch etwas, und da muss das Ministerium schon auch etwas bieten: Im universitären Bereich, wo immer der Druck gekommen ist, man kann ja das nicht schließen, man kann ja da nicht an­stellen, weil die Budgets so knapp sind, sind nicht wenige Arbeitsinspektoren und Ar­beitsinspektorinnen relativ rüde oder sehr salopp gebeten worden, nicht so scharf zu kontrollieren und die Augen nicht so weit aufzureißen, weil das für Land und Bund massive Konsequenzen haben könnte. Die Leute waren, glaube ich, im Großen und Ganzen mutig, aber so etwas darf nicht passieren!

Das Gesetz ist im Wesentlichen gut, es sind strengere Sanktionsmöglichkeiten. Man kann von verwaltungsrechtlichen bis zu zivilrechtlichen Möglichkeiten gehen. Im Be­reich von Pflegeheimen sehe ich natürlich schon Probleme, dass es gewisse Auswei­tungen geben kann wie in Krankenanstalten. Gerade die Zuwendung zu Alten und Pflegebedürftigen ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch sehr konsumierend. Es ist echt die Frage, ob hier die Qualität, auch die Qualität der Moral und der Zuwen­dung an diese Klientel damit nicht auf eine harte Probe gestellt wird. Man wird diese Berufe wirklich unterstützen müssen und auch für Auszeiten und anderes sorgen müs­sen.

Zu dem, was Bartenstein mit EU-Richtlinien erwähnt hat: Ich weiß, dass da etwas im Busch ist, und bitte eines zu bedenken: Wenn man Wartezeiten in Journaldiensten oder in Nachtdiensten nicht mehr als Arbeitszeit rechnet, dann sollten Sie – und darum ersuche ich Sie – überlegen, was bei einem Postschalterbeamten oder -angestellten passiert. Und zwar: Bekommt der nur dann bezahlt, wenn jemand einen Brief aufgibt? Bekommt die Feuerwehr nur dann bezahlt, wenn es brennt, aber nicht dann, wenn sie Bereitschaftsdienst hat? Unterbricht diese Wartezeit dann die Arbeitszeit, sind natürlich die Arbeitszeiten zu prolongieren, ganz einfach, denn das wird dann de facto als Ruhe­zeit gewertet und ist zumindest neutral. Das sollte man sich anschauen!

Trotzdem: Im Großen und Ganzen – bei einigen Schwächen – ist das ein Fortschritt, aber es sollte nicht der letzte Schritt in eine bessere und sozialere Zukunft sein. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.20.05

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Jede/jeder von uns möchte natürlich die beste Betreuung, und dieses Gesetz soll dafür auch die Möglichkeit geben.

Zum Zweiten denke ich, dass die Arbeit nicht in jeder Abteilung, in jeder Einrichtung gleich schwer und gleich schwierig ist. Das Problem liegt meistens im Extrem. Diese Dinge werden auch dann dargestellt, wenn tatsächlich Überlastungen stattfinden, wenn die Menschen dann handlungsunfähig sind, aber trotzdem Höchstleistungen erbringen sollten. Bei der Änderung dieses Arbeitszeitgesetzes steht eine Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Arbeitszeitvorschriften, und zwar – und das ist das Besondere – in allen Einrichtungen, im Vordergrund.

Ausdrücklich wird im Gesetz festgehalten, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungs­pflichten hinsichtlich jedes einzelnen Dienstnehmers gesondert zu bestrafen sind, wenn durch das Fehlen der Aufzeichnungen die Feststellung der tatsächlich geleiste­ten Arbeitszeit unmöglich oder unzumutbar ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite