Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 227

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Aus der Praxis wissen wir, dass diese Einbeziehung auf Wunsch der Berufsgruppe erfolgte, obwohl sich viele Bedienstete immer wieder fallweise auch selbst für längere Arbeitszeiten aussprechen. Das zeigt wieder, wie eingangs erwähnt, die Unterschied­lichkeit der Belastung. Der Herr Bundesminister hat hier sehr deutlich dargestellt, dass die Arbeitszeiten in den ausgegliederten Krankenanstalten ebenso kontrolliert werden, dass es vor allem aber teurer wird, das muss uns klar sein.

Das ist eine neue Herausforderung, aber Qualität kostet eben Geld. Und wenn wir eine gute Betreuung wollen, nämlich jede und jeder von uns, dann müssen wir auch dafür unseren Obulus leisten und können nicht nur tagtäglich davon reden, dass alles teuer geworden ist, sondern dann müssen wir auch bereit sein, aus anderen Lebensberei­chen Geld gerade für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grander zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.22.07

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte aus der Praxis. Ich habe das letzte Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz als Pflegedirektorin selbst um­gesetzt. Wir haben es in den Krankenhäusern umgesetzt. Es hat an sich in der Ärzte­schaft dann auch dezidiert Dienstpläne gegeben, diese gibt es heute noch wie bei den Pflegepersonen, wo es ja schon immer diese Dienstpläne gegeben hat.

Es braucht Organisationsveränderungen, es braucht Arbeitsablaufveränderungen – und natürlich braucht es auch eine Überarbeitung der Stellenpläne und andere Dienst­zeiten, beziehungsweise man muss einmal berechnen, ob es da zu Änderungen kommt oder ob mehr Personal gebraucht wird.

Wir haben – ich gehe jetzt besonders auf die Pflege ein – einfach einen Mix gefunden, wo sich das von acht Stunden, durchgehend zwölf Stunden, wieder einfach mixt in der Betreuung der Menschen. Man sollte ja an sich eine Gruppenpflege machen, dass die Menschen über Tage von der gleichen Person betreut werden. Die GruppenleiterInnen haben dann teilweise auch zwölf Stunden gemacht, also sind eingestiegen mit acht. Da kann man mit den Stationsleitungen, also mit dem mittleren Management und auch von der Pflegedirektion her sehr kreativ sein, wie man das entwickelt – im Rahmen des Ge­setzes, muss man dazusagen.

Die Pflegeheime haben damals bereits an uns immer die Frage gerichtet, wieso sie da nicht einbezogen sind, der Wunsch von dort war sehr stark. Diese Parallele erlebt man ja auch in anderen Bereichen, was Entlohnung und Dienstzeiten betrifft, immer wieder, weil ja auch die Arbeitsabläufe und die Organisationsstrukturen in den Pflegeheimen relativ gleich sind wie jene in einem Krankenhaus. Das Akutkrankenhaus hat eine an­dere Priorität als das Pflegeheim, aber grundsätzlich kann man Arbeitsorganisation und Organisationsstruktur gleichsetzen.

Es ist dann auch teilweise in den Bundesländern zu Angleichungen gekommen. Mit dem heutigen Beschluss ist es doch so, dass endlich auch die Arbeitszeiten in ausge­gliederten Krankenanstalten kontrolliert werden. Wir sind diesbezüglich vom Arbeits­inspektorat sowohl in der Pflege als auch bei den Ärzten in den Krankenhäusern immer wieder kontrolliert worden.

Strengere Sanktionen bei Verstößen, es braucht ja ein Umdenken auch beim Personal, dass gewisse Überschreitungen der Dienstzeiten nicht mehr möglich sind. Und beson-


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