Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 228

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ders wichtig ist, dass einfach auch die Pflegeeinrichtungen mit einbezogen sind. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.25.04

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Lassen Sie mich vorweg eines feststellen: Wenn wir uns darüber freuen, dass wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben, dann gebührt sicher ein großer Dank den angestellten Ärzten in unseren Spitälern, die mit ihrer hervorragenden Arbeit einen wesentlichen Teil zu unserer gesundheitlichen Ver­sorgung beitragen.

Mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz werden in erster Linie die Regelungen zur Einhaltung und Durchsetzbarkeit der Arbeitszeit im Krankenhaus griffiger gestaltet. Verstöße können in Zukunft pro Arbeitnehmer, also pro Arzt, geahndet werden. Das Ziel ist hier ganz klar: Ärzte in Krankenanstalten sollten die Arbeitszeiten einhalten. Wir ändern mit dieser Gesetzesnovelle nicht die Arbeitszeitregelung, sondern erweitern die Kontroll- und Strafmöglichkeiten. Auch das Arbeitsinspektorat wird in Zukunft eine Zu­griffsmöglichkeit haben und eine begleitende Kontrolle durchführen können.

Die Einhaltung beziehungsweise die effizientere Durchsetzung der ohnehin schon sehr weit gefassten Arbeitszeitgrenzen wird zu einem Rückgang von Behandlungsfehlern führen und somit den Ärzten und vor allem aber auch den Patienten zugute kommen. Das liegt sicher in unser aller ureigenstem Interesse. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der vorläufig letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.26.32

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle bringt völlig zu Recht eine effizientere Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes. Sie sichert Spitalsärzten sowie deren Patienten eine entspanntere und bessere Behandlung, die die Grundvoraussetzung für das Vertrauen in unsere Ärzteschaft ist.

In Niederösterreich wurde aus diesen Gründen schon seit Längerem ein erfolgreiches Kontrollwesen etabliert. Dennoch zeigte es sich, dass noch mehr Engagement notwen­dig war, vor allen Dingen aufgrund der langen Arbeitszeit, insbesondere bei den Inter­nisten, aber auch aufgrund der Bereitschaft der Ärzte, freiwillig zusätzliche zeitliche Be­lastungen für mehr Verdienst auf sich zu nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ist in unserem Gesundheitswesen ein wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Patienten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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